Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.240
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Zur Erläuterung
Auf Anregung der Alternativen Liste (ALi) brachten die Fraktionen ALi , NEOS,
GERECHT, GRÜNE und FRITZ am 15.11 .2018 einen dringenden Antrag gemäß
folgendem Wortlaut ein: ,,Die Stadt Innsbruck soll s;ch der Empfehlung der
Europäischen Drogenbeobachtungsstelle (EMCDDA) anschließen und die Planung,
Entwicklung, sowie den Betrieb eines DrogenkonsumraLJms für Innsbruck in Auftrag
geben.« Diesem wurde die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Mag Lucas Krackl (FI) brachte dazu einen Abänderungsantrag ein, der mit
überwiegender Mehrheit angenommen wurde: ,,Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck schließt sich der Empfehlung der Europäischen
Drogenbeobachtungsstelle (EMCDDA) an und beauftragt die umfassende Prüfung
über die rechtliche Zulässigkeit eines Drogenkonsumraumes. Neben den üblichen
rechtlichen Beurteilungen hausintern, werden ergänzend Stellungnahmen des
Justiz- und Innenministeriums sowie der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Innsbruck (zum Beispiel.· Institut für Strafrecht. Strafprozessrecht und
Kriminologie) emgeholt."
Am 29.05.2019 brachte GR Mag. Lucas Krackl die eingelangten Stellungnahmen der
zuständigen Ministerien dem Gemeinderat zur Kenntnis, nach deren Einschätzung
die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der
Rechtslage nicht umsetzbar war.
Aufgrund der aktuellen Umstrukturierungen in den zuständigen Ministerien, sowie
geänderter politischer Verhältnisse in der neuen Bundesregierung ÖVP-GRÜNE ist
es möglicherweise zu einer neue Bewertung der Rechtslage gekommen, daher ist es
unabdingbar, dass eine erneute Prüfung der Rechtslage seitens der Stadtpolitik
erwirkt wird .
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