Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.206
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13. Warum wurde „lediglich" die zuständige Sachbearbeiterin des Stadtmagistrats
darüber informiert, dass sich eine Überschreitung des Förderbetrages abzeichnet?
14. Wenn ja, warum wurde die lnnsbrucker Stadtregierung von der Amtsleitung
offensichtlich über den Umstand nicht informiert, dass die beschlossenen Förderbeiträge in den Jahren 2013 - 2018 überschritten wurden?
15. Warum wurde die zuständige Ressortleiterin in den Jahren 2013 - 2018 von
der IVB nicht schriftlich darüber informiert, dass sich eine Überschreitung der
Förderbeiträge abzeichnet?
16. Warum kann die IVB das Frauen-Nachttaxi nicht zu einem dementsprechenden
günstigen Tarif anbieten, ohne das die Stadt Innsbruck einen Förderbetrag leisten muss?
17. Kann der Bürgermeister der Stadt Innsbruck ausschließen, dass es innerhalb
seines Wirkungsbereiches weitere Überschreitungen von Förderbeiträgen gibt,
welche ohne Beschluss finanziell ausgeglichen werden?
18. Wie bewertet der Bürgermeister der Stadt Innsbruck bzw. der Magistratsdirektor der Stadt Innsbruck die Tatsache, dass offensichtlich Beträge, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Beschlüsse, seitens der Stadt Innsbruck ausgeglichen werden?
19. In welcher Höhe wird der Förderbeitrag für das lnnsbrucker-Frauennachttaxi
in Zukunft erhöht, damit die Finanzierung dieses Erfolgsprojektes in Zukunft,
den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, erfolgt bzw. die Serviceleistungen des Frauen-Nachttaxis, zur Sicherheit der Frauen, sogar noch ausgebaut werden kann?
20. Aus welchen Budgettöpfen der Stadt Innsbruck erfolgt die Erhöhung der Förderbeiträge für das lnnsbrucker Frauen-Nachttaxis?
21. Wer trägt, sollte die Überschreitung der Förderbeiträge tatsächlich ohne gesetzliche Beschlüsse erfolgt sein, schlussendlich die politische Verantwortung?