Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.349

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Antwort:

Die Messungen werden mindestens nach den Vorschreibungen der Norm
durchgeführt – wie, wann und wie lange zu messen ist, ist dort genau festgelegt. Laut Normen müssten nur zehn Garnituren bei der Vorbeifahrt gemessen werden. Die IVB misst grundsätzlich mehr, um alle Bahnen, die auf
der Strecke verkehren, zu erfassen. Auch die Auswertung und Berechnung
der Ergebnisse unterliegt einer genau geregelten Vorgangsweise in den Normenwerken.
Für die Länge des Messzeitraumes kommt es aber auch darauf an, was gemessen werden soll. Die Messungen bei bestehenden Strecken erfolgen
über einen wesentlich größeren Zeitraum (meist mindestens drei Stunden).
Bei Neubaustrecken, wie z. B. in Rum, wird vor den Bauarbeiten die Übertragung von künstlich hervorgerufenen Erschütterungen ins Haus beurteilt.
Dies erfordert eine Stunde, um die Reaktion des Hauses auf verschiedenen
Frequenzen aufzuzeichnen.

Betreffend Serlesstraße:
Frage 38:

Wird im Bereich Serlesstraße der komplette Betonkörper in absorbierendes Material eingebettet und gedämmt?

Antwort:

Ja, das wird auf der gesamten Länge gemacht.

Frage 39:

Wenn ja, wann?

Antwort:

Geplanter Baubeginn ist 2021.

Frage 40:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

entfällt

Betreffend Messprotokolle:
Frage 41:

Warum erhalten die Öffentlichkeit, Betroffene bzw. Interessierte keinen Einblick in
die Messprotokolle betreffend Erschütterungen (und/oder Lärm)?

Antwort:

Die Einreichunterlagen mit den Prognoserechnungen der zu erwartenden
Belastungen liegen vor der eisenbahnrechtlichen Verhandlung öffentlich zur
Einsichtnahme auf.
Wenn Messungen nachträglich erstellt werden, sind in den Protokollen persönliche Daten der BewohnerInnen und Fotos der Wohnungen enthalten.
Diese Daten dürfen nicht veröffentlicht und schon gar nicht nur Interessierten zugänglich gemacht werden.
Die IVB hat keinerlei Anfragen von betroffenen AnwohnerInnen erhalten, bei
denen gemessen wurde. Im Fall könnten die Ergebnisse natürlich eingesehen werden.

Seite 9 von 10