Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.401
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SPÖ
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Die zunehmende Verdrängung aus der Stadt zieht zahlreiche Folgen mit sich. Einerseits
zeigen sich schwerwiegende sozialen Folgeerscheinungen, indem bspw. zahlreiche mittelständische Familien aus Innsbruck ins Umland verziehen müssen. Dies hat auch negative
Auswirkungen auf die Verkehrsproblematik in unserer Stadt. Menschen, die ihren Lebensund Arbeitsmittelpunkt in Innsbruck haben, müssen von immer weiter weg in die Stadt pendeln.
Deshalb benötigt es neben dem geförderten Wohnbau einen weiteren starken städtischen
Ansatz, um auch am privaten Markt mitmischen zu können und vor allem sicherzustellen,
dass die errichteten Wohnungen auch der dauerhaften Wohnnutzung zugeführt werden.
Hierbei geht es um ein Wohnungsangebot für Menschen, die nicht die Vormerkkriterien für
die städtische Vergabe erfüllen. Vor allem junge Familien mit besserem Einkommen, aber
auch Alleinstehende nach Trennungen kommen für ein solches Angebot als Zielgruppe in
Frage.
Durch dieses stetig wachsende Mietangebot sollen in Konkurrenz zum freien Mietmarkt Angebote für lnnsbruckerinnen und lnnsbrucker geschaffen werden. Es sind diese Wohnungen
mit langfristigen (möglichst unbefristeten) Mietverträgen zu vergeben, um den Bewohner*innen Planungssicherheit zu ermöglichen. Die Mietpreiskalkulation soll sich nach kostendeckenden Kriterien richten, um die Investitionssummen mit den Mieteinnahmen in einem
vernünftigen Zeitraum decken zu können (30 - 40 Jahre).
Dieser Ansatz ist keineswegs als Konkurrenz zum geförderten Wohnbau zu sehen. Sämtliche Grundstücke welche zu wohnbauförderungswürdigen Konditionen erworben werden
können , sollen in Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern auch für den
geförderten Wohnbau entwickelt werden. Auch sollen noch nicht bebaute Flächen im Eigentum der Stadt Innsbruck oder der IIG für den geförderten Wohnbau herangezogen werden.
Andere Flächen hingegen, die aufgrund von Bebauungsplanänderungen von städtischen
Gesellschaften erworben werden können, oder Flächen, die zu marktüblichen Preisen erworben worden sind, sind für den geförderten Wohnbau ungeeignet. Daher sind solche Flächen im Sinne dieses Antrags mit einer Mietwohnbebauung zu sich selbst finanzierenden
Konditionen zu entwickeln.
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