Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.213
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
1 28..Feb. 2019 b
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(zu Punkt 43.1)
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02/2019
ANTRAG
des Gemeinderates Thomas Mayer
betreffend:
Verkehrssicherheit erhöhen: Einrichtung und Kontrolle einer Tempo-30-Zone entlang der
Reichenauer Straße und Dreiheiligenstraße!
Der Gemeinderat wolle beschließen:
„Die Stadtregierung wird beauftragt, in einer Zone mit überproportional vielen sozialen
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, eine Tempo-30-Zone einzurichten und damit eine
erhöhte Verkehrssicherheit vor allem für Schüler, Kindergartenkinder und deren Angehörige
auf ihrem Schulweg sicherzustellen. Die Tempo-30-Zone soll auf folgenden Straßenzügen
umgesetzt werden:
1. Reichenauer Straße ab Höhe Andechsstraße (ab BG BRG Reithmannstraße) Richtung
Westen bis Pradler Brücke.
2.
Dreiheiligen Straße (teilweise Einbahnstraße stadteinwärts).
3.
Weinhartstraße und König-Laurin-Straße (Einbahnstraße stadtauswärts; Sillpark bis
Dreiheiligenstraße).
4.
Pembaurstraße."
BEG R Ü ND U N G:
Innsbruck verfügt abgesehen von der Autobahn nur über sehr wenige Ost-West Verbindungen (1 .
Südring, 2. Haller-/Reichenauer- Dreiheiligenstraße, 3. Haller Straße/Rennweg bzw. lnnstraße) für den
Durchzugsverkehr.
Diese
Straßen
bzw.
Straßenzüge
tragen
die
Last
des
gesamten