Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.1
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-1-
K u r z p r o t o k o l l
2.
G R - S i t z u n g
3 0 . 0 4 . 2 0 2 0
2.
1.
Deponie Ahrental, Verlängerung
weiterer Bestandverhältnisse
1.1
I-RA/1144/2017/SCM
GrundstückseigentümerInnen
Pachtabschnitte 4 und 5
Schriftliche Kenntnisnahme:
Verfügung des Herrn Bürgermeisters vom
19.03.2020 gemäß § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
und Kenntnisnahme im Stadtsenat am
08.04.2020:
1.
Die Stadt Innsbruck schließt mit den
Grundstückseigentümern
die vorliegenden Bestandverträge zur Verlängerung der Bestandverhältnisse über die Flächen
der Deponie Ahrental in den Pachtabschnitten 4 und 5 ab.
2.
1.2
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
Schriftliche Kenntnisnahme:
Verfügung des Herrn Bürgermeisters vom
19.03.2020 gemäß § 33 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
1.
Die Stadt Innsbruck schließt mit dem
Grundstückseigentümer
den vorliegenden Bestandvertrag zur Verlängerung des Bestandverhältnisses über die Flächen
der Deponie Ahrental im Pachtabschnitt 4 ab.
GR-Sitzung 30.04.2020
IV 4182/2020
Mittelverwendung in dringenden
Fällen zur Bewältigung der COVID-19 Krise
Schriftliche Kenntnisnahme:
Verfügung des Herrn Bürgermeisters vom
17.03.2020 gemäß § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
und Kenntnisnahme im Stadtsenat am
08.04.2020:
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsstellen, zusammengefasst
in einem Deckungsring, bei der Anordnungsberechtigung 229 (Büro Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc) umgehend anzulegen und eine Bedeckung
durch die Mag.-Abt. IV, Finanz- Wirtschaftund Beteiligungsverwaltung, sicherzustellen.
Nach derzeitigen Stand wird von einer maximalen Summe in Höhe von € 200.000,-ausgegangen. Mit der Verfügung wird die
Aufrechterhaltung der eigenen Infrastruktur für den Notbetrieb und die notwendigen
Maßnahmen für die lnnsbrucker Bevölkerung finanziert.
3.
IV 4181/2020
Subventionen, Auszahlung in begründeten Ausnahmefällen
I-RA/St017-0053/2018/SCM
Grundstückseigentümer Pachtabschnitt 4
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
Schriftliche Kenntnisnahme:
Verfügung des Herrn Bürgermeisters vom
23.03.2020 gemäß § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
und Kenntnisnahme im Stadtsenat am
08.04.2020:
1.
Die zuständigen Dienststellen werden
ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen Subventionen für das
Jahr 2020 auch dann an FörderwerberInnen auszubezahlen, wenn die
Nachweise für die rechtmäßige Verwendung der Vorjahres-Subventionen