Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

2.

G R - S i t z u n g
3 0 . 0 4 . 2 0 2 0
2.
1.

Deponie Ahrental, Verlängerung
weiterer Bestandverhältnisse

1.1

I-RA/1144/2017/SCM
GrundstückseigentümerInnen
Pachtabschnitte 4 und 5

Schriftliche Kenntnisnahme:
Verfügung des Herrn Bürgermeisters vom
19.03.2020 gemäß § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
und Kenntnisnahme im Stadtsenat am
08.04.2020:
1.

Die Stadt Innsbruck schließt mit den
Grundstückseigentümern

die vorliegenden Bestandverträge zur Verlängerung der Bestandverhältnisse über die Flächen
der Deponie Ahrental in den Pachtabschnitten 4 und 5 ab.
2.

1.2

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

Schriftliche Kenntnisnahme:
Verfügung des Herrn Bürgermeisters vom
19.03.2020 gemäß § 33 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
1.

Die Stadt Innsbruck schließt mit dem
Grundstückseigentümer
den vorliegenden Bestandvertrag zur Verlängerung des Bestandverhältnisses über die Flächen
der Deponie Ahrental im Pachtabschnitt 4 ab.

GR-Sitzung 30.04.2020

IV 4182/2020
Mittelverwendung in dringenden
Fällen zur Bewältigung der COVID-19 Krise

Schriftliche Kenntnisnahme:
Verfügung des Herrn Bürgermeisters vom
17.03.2020 gemäß § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
und Kenntnisnahme im Stadtsenat am
08.04.2020:
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsstellen, zusammengefasst
in einem Deckungsring, bei der Anordnungsberechtigung 229 (Büro Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc) umgehend anzulegen und eine Bedeckung
durch die Mag.-Abt. IV, Finanz- Wirtschaftund Beteiligungsverwaltung, sicherzustellen.
Nach derzeitigen Stand wird von einer maximalen Summe in Höhe von € 200.000,-ausgegangen. Mit der Verfügung wird die
Aufrechterhaltung der eigenen Infrastruktur für den Notbetrieb und die notwendigen
Maßnahmen für die lnnsbrucker Bevölkerung finanziert.
3.

IV 4181/2020
Subventionen, Auszahlung in begründeten Ausnahmefällen

I-RA/St017-0053/2018/SCM
Grundstückseigentümer Pachtabschnitt 4

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

Schriftliche Kenntnisnahme:
Verfügung des Herrn Bürgermeisters vom
23.03.2020 gemäß § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
und Kenntnisnahme im Stadtsenat am
08.04.2020:
1.

Die zuständigen Dienststellen werden
ermächtigt, in begründeten Ausnahmefällen Subventionen für das
Jahr 2020 auch dann an FörderwerberInnen auszubezahlen, wenn die
Nachweise für die rechtmäßige Verwendung der Vorjahres-Subventionen