Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.3
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6.
Abhaltung Europäischer Gemeindetag vom 06. bis
08.05.2020, Absage
Schriftliche Kenntnisnahme:
Verfügung des Stadtsenates vom
11.03.2030 gemäß § 33 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
Aufgrund der Verpflichtung der Stadt Innsbruck zur Risikominimierung sowie der zu
erwartenden bescheidmäßig nicht erfüllbaren Auflagen sagt die Stadt Innsbruck gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden und
Regionen Europas (RGRE) den Europäischen Gemeindetag 2020 vom 06. bis
08.05.2020 ab. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle mit der Absage in Zusammenhang stehenden und notwendigen
Vereinbarungen und Verträge mit den Mitveranstaltern (RGRE, Österreichischer
Städtebund, Österreichischer Gemeindebund, Land Tirol), der Congress und
Messe Innsbruck GmbH (CMI), SponsoringpartnerInen sowie weiteren KongresspartnerInnen und AuftragnehmerInnen
verbindlich zu lösen. Er wird weiters ermächtigt, eine Abhaltung zu einem anderen Zeitpunkt zu prüfen.
7.
MagIbk/31947/LA-LSA/1/WÖS
Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald, Neubestellung Substanzverwalter
und erster Stellvertreter des
Substanzverwalters
Beschluss (einstimmig):
zum Substanzverwalter und
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zum ersten Stellvertreter des Substanzverwalters.
Sollte für eines der vorgenannten Ämter
StRin Mag.a Oppitz-Plörer (derzeit zweite
Stellvertreterin des Substanzverwalters)
oder Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc (derzeit erster Rechnungsprüfer) bestellt werden, so wird diese Person von ihrer derzeitigen Funktion abberufen und bestellt die Stadt Innsbruck als substanzberechtigte Gemeinde der Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald gemäß § 36b Abs. 1 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996)
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Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Johannes
Anzengruber, BSc
GR-Sitzung 30.04.2020
GR Christoph Kaufmann
zum ersten Rechnungsprüfer.
8.
I-RA/0769/2019/WUR
Stadt Innsbruck, Ausübung Wiederkaufsrecht betreffend Grundstück 294/1, KG Mühlau
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.01.2020:
1.
Die Stadt Innsbruck übt betreffend
das Grundstück 294/1, vorgetragen in
EZ 703 KG Mühlau, im Ausmaß von
1.091 m² das ihr mit Kaufvertrag vom
08.02.2013 eingeräumte Wiederkaufsrecht aus.
2.
Der Kaufpreis beträgt gemäß Kaufvertrag vom 08.02.2013 € 380,-- pro
m². Für das kaufgegenständliche
Grundstück 294/1 KG Mühlau errechnet sich sohin ein Kaufpreis von
€ 414.580,--.
3.
Die Erstellung der entsprechenden
vertraglichen Regelung, die Einholung
allfälliger behördlicher Bewilligungen
sowie die grundbücherliche Durchfüh-
Antrag des Stadtsenates vom 29.04.2020:
Die Stadt Innsbruck als substanzberechtigte Gemeinde der Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald bestellt
gemäß § 36b Abs. 1 iVm. § 36b Abs. 3 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996
(TFLG 1996)
Amtsf. StRin Mag.a Christine OppitzPlörer (bleibt aufrecht)
zur zweiten Stellvertreterin des Substanzverwalters und gemäß § 36b Abs. 5 Tiroler
Flurverfassungslandesgesetz 1996
(TFLG 1996)
Anstelle einer geheimen Abstimmung erfolgt folgende Wahl per Handzeichen.
Beschluss (bei Stimmenthaltung der jeweils vorgeschlagenen Person; einstimmig):
GR Thomas Schultze