Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.6

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-6-

Stadt Innsbruck an Veranstalter für quartiersbezogene Veranstaltungen ergeben.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die Erhaltung und Haftung auf der Dienstbarkeitsfläche "4" (öffentliche Grünfläche), davon
jedoch ausgenommen sind die Sonderkonstruktionen für die Feuerwehrzufahrt
zu den Objekten Radetzkystraße 43, 43a,
43b und 43d, für die die Innsbrucker Immobilien GmbH &CO KG (IIG) die Erhaltung und Haftung übernimmt.
6.

7.

Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Einbringungsvertrages verbundenen Steuern, Kosten, Gebühren und Abgaben,
einschließlich der Kosten der Einholung der erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigungen und
der notariellen Beglaubigungen trägt
die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG). Die Stadt Innsbruck trägt
eine allfällige Immobilienertragsteuer.
Dazu wird jedoch festgehalten, dass
für dieses Rechtsgeschäft die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben von Gebietskörperschaften gemäß Art. 34
des Budgetbegleitgesetzes 2001 in
Anspruch genommen werden und das
gegenständliche Rechtsgeschäft von
Gesellschaftssteuer, Grunderwerbsteuer, Stempel- und Rechtsgebühren
sowie Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit ist.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten
dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

GR-Sitzung 30.04.2020

13.

I-RA/0331/2015/SCM/2
Stadt Innsbruck - ÖBB-Infrastruktur AG, neue S-Bahn Haltestelle "Messe", Ergänzung
Dienstbarkeit

Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.04.2020:
1.

In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.10.2018 räumt die
ÖBB Infrastruktur AG der Stadt Innsbruck die immerwährende und unentgeltliche Dienstbarkeit des Gehens
durch die Viaduktbögen 79 und 88
laut Grundeinlöseplan der Stadt Innsbruck vom 08.05.2018, Projektnummer: 12012, und die Dienstbarkeit der
Erhaltung, Reinigung und des Winterdienstes auf dieser Dienstbarkeitsfläche ein.

2.

Diese Dienstbarkeit wird im Grundbuch nicht sichergestellt.

3.

Die Stadt Innsbruck und die ÖBB Infrastruktur AG gestatten sich gegenseitig die vorübergehende Grundbeanspruchung während der Bauphase
der S-Bahn-Haltestelle "Innsbruck
Messe - Saggen" und der Gehsteiganpassungen für das Straßenbauprojekt "Ing.-Etzel-Straße" und der
Bushaltestelle. Die Gestattungen erfolgen jeweils unentgeltlich und für die
jeweilige Baudauer.