Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.24
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Die Stipendiatin/Stipendiat anerkennt die Anwendbarkeit der Richtlinien für die Gewährung
von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (SUBVENTIONSORDNUNG),
welche einen integrierenden Bestandteil der individuellen Förderungsvereinbarungen
bilden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
6. Datenschutzrechtliche Information
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen freiwillig bekanntgegebenen Daten ausschließlich
zum Zwecke der Durchführung des Arbeitsstipendiums im Kulturamt, Herzog-FriedrichStraße 21, post.kulturamt@magibk.at, Tel: 0512/5360 verarbeiten.
Die personenbezogenen Daten werden an die Jurymitglieder weitergegeben.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung notwendig und
/die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt elektronisch. Ihre Bewerbung kann
bei Nicht-Bereitstellung der personenbezogenen Daten nicht berücksichtigt werden. Die
Richtigkeit der angegebenen Daten wird in elektronischen Registern (zum Beispiel:
Melderegister, Sozialversicherungsregister, Transparenzdatenbank, Vereinsregister)
überprüft(§ 17 Abs. 2 EGovernmentGesetz).
Im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums können die personenbezogenen Daten auf der
Website der Landeshauptstadt Innsbruck sowie im amtlichen Mitteilungsblatt der
Landeshauptstadt Innsbruck „Innsbruck informiert" veröffentlicht werden.
Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten erfolgt im Kulturamt für 3 Jahre und im
Wettbewerbsportal Vemap für 7 Jahre. Die personenbezogenen Daten der
Stipendienempfänger/innen werden für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke
und für statistische Zwecke gespeichert.
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO} haben alle Personen
das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte
Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit
Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der
personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Verfahrens gesetzlich
vorgeschrieben. Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen die Datenschutzbeauftragte unter
datenschutz@innsbruck.gv.at. zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet
auf https://www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der
österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).
Technische Hilfe für das „Portal für Kunst- und Kulturwettbewerbe": Vemap-Hotline +43 1 31
57 94 0 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr)