Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.48

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7 Gebarung
Gebarung

Zur haushaltsmäßigen Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben der
Jahre 2018 und 2017 merkt die Kontrollabteilung an, dass die Gebarung
des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration über insgesamt sechs Teilabschnitte, nämlich







031010 – Stadtplanung,
282000 – Studienbeihilfen,
363000 – Altstadterhaltung und Ortsbildpflege,
426000 – Flüchtlingshilfe,
429000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen sowie
469010 – Frau und Familie,

abgewickelt wurde.
Die ersten vier sowie der letztgenannte Teilabschnitt(e) sind dem Hoheitsbereich der Stadt Innsbruck zugeordnet und werden ihnen sohin
hoheitliche Tätigkeiten unterstellt. Für die in diesem Rahmen anfallenden Geschäftsfälle kann somit kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden. Der verbleibende Teilabschnitt 429000 – Sonstige
Einrichtungen und Maßnahmen ist dem Beihilfenbereich zugewiesen
worden. Diesem Teilabschnitt sind (zum Teil) unternehmerische Tätigkeiten unterstellt worden und konnte für die auf der Post 728210 – Entgelte für sonstige Leistungen anfallenden umsatzsteuerlichen Geschäftsfälle ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.
7.1 Voranschlag
Ausgaben

Laut Voranschlag für das Rechnungsjahr 2019 sind im Zusammenhang
mit den Belangen der erwähnten städtischen Dienststelle auf den in der
Tabelle angeführten Teilabschnitten Gesamtausgaben in Höhe von
€ 2.225,8 Tsd. (Vorjahr: € 1.912,2 Tsd.) präliminiert worden.

Personalkosten

Davon entfielen im Jahr 2019 insgesamt € 1.416,2 Tsd. (Vorjahr:
€ 1.158,4 Tsd.) auf Personalkosten für aktive Bedienstete. Die
Pensionslasten und sonstigen Ruhebezüge, Rentenzuschüsse, etc.
des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration werden
mit allen anderen Pensionslasten der Stadt Innsbruck auf dem eigens
hierfür eingerichteten Teilabschnitt 080000 – Pensionen erfasst.

Sachkosten

Der budgetierte Betrag für Sachkosten belief sich somit auf insgesamt
€ 809,6 Tsd. (Vorjahr: € 753,8 Tsd.) und setzte sich im Wesentlichen
aus Entgelte für sonstige Leistungen zusammen.

Einnahmen

Die präliminierten Gesamteinnahmen für das Jahr 2019 resultierten im
Wesentlichen aus Rückersätzen von Ausgaben und Kostenbeiträgen
für sonstige Verwaltungsleistungen. Hierfür hat die Stadt Innsbruck für
das Jahr 2019 insgesamt € 165,8 Tsd. (Vorjahr: € 165,8 Tsd.) veranschlagt.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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