Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.51
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Sonstiger Verwaltungsund Betriebsaufwand
Neben den Personalkosten gehörten die Aufwendungen der Postenklasse 7 – Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne EDV) zu
den größten Ausgabenposten. Über diese Postenklasse wurden im Wesentlichen Entgelte für sonstige Leistungen und laufende Transferzahlungen abgewickelt und belief sich der Anteil an den Gesamtausgaben
des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration für das
Jahr 2016 auf rd. € 303,8 Tsd. oder 17,66 %, für das Jahr 2017 auf rd.
€ 361,0 Tsd. oder 20,25 % und für das Jahr 2018 auf insgesamt rd.
€ 470,3 Tsd. oder 22,43 %.
Zur Höhe der finanziellen Mittel von rd. € 488,8 Tsd., welche der Anordnungsberechtigung des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration unterliegen, beträgt das Verhältnis der Entgelte für sonstige
Leistungen und laufenden Transferzahlungen im Jahr 2016 rd. 95,05
%, im Jahr 2017 rd. 94,62 % und im Jahr 2018 rd. 96,22 %.
Die relevanten Ausgaben des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration bzw. seiner Referate, insbesondere des Jahres
2018, sind von der Kontrollabteilung einer detaillierten Einschau unterzogen worden und werden ihre Ausführungen – in komprimierter
Form – nachstehend wiedergegeben.
7.2.2.1 Postengruppe 728 – Entgelte für sonstige Leistungen
Entgelte für sonstige
Leistungen
Über die Postengruppe 728 – Entgelte für sonstige Leistungen werden
Ausgaben für Leistungen Dritter verrechnet, wenn dafür keine anderen
Posten der Postenklassen 0 (Anlagen), 4 (Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Handelswarenverbrauch), 6 (Sonstiger Verwaltungs- und
Betriebsaufwand) oder 7 (Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand) vorgesehen sind.
Zur Postengruppe 728 zählen im Wesentlichen Ausgaben für das Verfassen von Studien (Projektstudien, Entwicklungskonzepte, Verkehrskonzepte), Teilnahmen an Kommissionen und Sitzungen (soweit nicht
Postengruppe 721 – Bezüge der gewählten Organe), Veranstaltungen
(einschließlich Enqueten, Tagungen u.a.m.), Verköstigung durch Dritte,
Vorträge, Werbungstätigkeit usw.
Darauf Bezug nehmend waren – unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997
(VRV 1997) hinsichtlich verpflichtender und fakultativer Gliederungsschemata – dem Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Jahr 2018 nachstehende
Posten zur Verfügung gestellt worden.
7.2.2.1.1 Post 728000 – Entgelte für sonstige Leistungen (DK)
Teilabschnitt 031010 – Stadtplanung
Druckkosten
Die Voranschlagsstelle 1/031010-728000 – Stadtplanung/Entgelte für
sonstige Leistungen (DK) diente v.a. zum Ausweis von Druckkosten der
im Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration angesiedelten Referate in Höhe von € 4.464,94. Überdies sind auf der Post
728000 des erwähnten Teilabschnittes Reisekosten und Kosten im
Rahmen eines Vernetzungstreffens von € 1.331,71 und € 43,87 verbucht worden.
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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