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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.63

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Abweichung Dienstpostenanteil (Soll-Ist)

Wie aus den Aktenunterlagen für den Prüfungszeitraum 2017 bis 2019
des Weiteren hervorgeht, stimmte bei einem Mitarbeiter des Amtes für
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration der Dienstpostenanteil
(Soll) mit dem tatsächlichen Mitarbeiteranteil (Ist) nicht überein. Im Detail wurde dieser Bedienstete als Teilzeitbeschäftigter mit einem reduzierten Beschäftigungsausmaß von 50 % (regelmäßige Wochendienstzeit von 20 Stunden) geführt.
Im Zuge der Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass der betreffende Mitarbeiter bereits mit 01.09.2016 seine gemäß § 31 des I-VBG
(Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes) temporär verringerte regelmäßige Wochendienstzeit wieder auf das für Vollbeschäftigung vorgesehene Beschäftigungsausmaß
(40 Wochenstunden) erhöht hat.
Die Kontrollabteilung machte die für den Dienstpostenplan verantwortliche Dienstelle, das Amt für Personalwesen der MA I, auf diesen Sachverhalt aufmerksam, welche binnen der Prüfung eine dementsprechende Korrektur vornahm.
8.2 Urlaubs- und Zeitausgleichssalden
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(Rest-)Urlaubs- und
Zeitausgleichsstände
per 30.04.2019

Im Rahmen der Prüfung nahm die Kontrollabteilung eine stichprobenartige Einschau in die bestehenden (Rest-)Urlaubs- und Zeitausgleichsstände der Bediensteten des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration zum Prüfungsstichtag 30.04.2019 vor.
So erkannte die Kontrollabteilung, dass bei drei Führungskräften der
betreffenden Fachdienststelle der MA III jeweils auffällig hohe Urlaubsguthaben (teilweise über 500 Stunden) und erhebliche Zeitguthabensalden (zum Teil bis zu 122 Stunden) vorlagen. Weitere Recherchen der
Kontrollabteilung führten zum Ergebnis, dass davon ein(e) Referatsleiter(in) zum 31.12.2018 sogar einen Gleitzeitsaldo von 178 Arbeitsstunden aufwies. Dies entspricht nochmals beinahe einem zusätzlichen
Jahresurlaub eines städtischen Vertragsbediensteten.
Zudem hatten mehrere der Fachdienststelle zugeordnete Bedienstete
auch erheblich erkennbare Mehrstunden im Ausmaß von rd. einer Arbeitswoche (ca. 38 Stunden) bis zu beinahe drei Arbeitswochen (rd. 99
Stunden) angesammelt.

Zeitnahe Konsumation
der (Rest-)Urlaubsstunden bzw. einen
Abbau der
Mehrstunden
Empfehlung

Die zum Auswertungsstichtag per 30.04.2019 bestehenden (Rest-)
Urlaubsguthaben lagen in zwei Fällen deutlich – zum einen 61 Stunden
und zum anderen 54 Stunden – über dem doppelten Jahresurlaubsanspruch (zwölf Wochen [480 Stunden] bzw. zehn Wochen [400 Stunden]) für Vertragsbedienstete.
Im Hinblick auf die beiden obgenannten Bediensteten der Fachdienststelle wurde der Kontrollabteilung vom Vorstand des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration mitgeteilt, dass eine Übertragung der diesbezüglichen Urlaubsstunden (61 bzw. 54) in das neue
Urlaubsjahr 2019 im Einvernehmen mit dem Dienstgeber aus nachweislich dienstlichen Gründen erfolgte.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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