Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.78

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Eine inhaltliche (Rechnungs-)Prüfung der in den vorstehenden Honorarnoten fakturierten Beträge hinsichtlich erstellter Gutachten, Stellungnahmen oder Teilnahmen an Workshops war für die Kontrollabteilung
anhand der ihr vorliegenden Prüfunterlagen (nur) eingeschränkt möglich. In diesem Konnex monierte die Kontrollabteilung unzureichende
Leistungsnachweise sowie keine diesbezüglichen schriftlichen Beauftragungen für die Vergaben zur Erstellung von Gutachten bzw. Teilnahmen an Workshops an den einzelnen Vertreter der Gemeinde.
Der zuständige Sachbearbeiter des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration teilte auf betreffende Nachfrage der Kontrollabteilung mit, dass überwiegend mündliche Vergaben an die (externen) Vertreter der Stadtgemeinde Innsbruck von Seiten der Fachdienststelle erfolgen.
Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Kontext, künftig Beauftragungen zumindest an den (externen) Vertreter der Stadtgemeinde Innsbruck (Mitglied bzw. Ersatzmitglied) aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz schriftlich zu dokumentieren und zu archivieren.
Zudem regte die Kontrollabteilung im Hinblick auf eine genaue (inhaltliche) Rechnungskontrolle (insbesondere bei Jahresrechnungen) an,
künftig ergänzend detaillierte (verifizierbare) Leistungsnachweise vom
jeweiligen Rechnungsleger anzufordern.
Das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration werde
künftig entsprechend der Anregung der Kontrollabteilung diese Leistungen bei der Bestellung von externen Vertretern der Stadtgemeinde Innsbruck schriftlich berücksichtigen und bei den Abrechnungen noch detailliertere Leistungsnachweise anfordern.
9.3 Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB)
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Einrichtung des
Innsbrucker
Gestaltungsbeirates

Die Stadtgemeinde Innsbruck hat mit Beschluss des Gemeinderates
vom 21.03.2013 den Innsbrucker Gestaltungsbeirat sowie eine Geschäftsstelle des IGB, die beim Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration der MA III für die Abwicklung deren Geschäfte angesiedelt ist, eingerichtet.
Darüber hinaus wurde in derselben Sitzung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck ein entsprechend der Amtsvorlage ausgearbeitetes Statut für den Innsbrucker Gestaltungsbeirat mit Mehrheitsbeschluss genehmigt. Dieses Statut trat mit 01.04.2013 in Kraft. Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass das (Erst-)Statut mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.02.2016 in Teilbereichen abgeändert wurde.

Organisation des IGB

Der Innsbrucker Gestaltungsbeirat besteht aus insgesamt vier Mitgliedern. Diese werden nach Anhörung der Kammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg vom Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck bestellt. Die jeweiligen Mitglieder des IGB
müssen ein facheinschlägiges Studium abgeschlossen haben und über
besondere berufliche Erfahrung verfügen. In gleicher Weise sind zwei
bis vier Ersatzmitglieder zu bestellen, bei denen die gleichen Bestellungsvoraussetzungen wie bei den einzelnen Mitgliedern vorliegen

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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