Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.80

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Für außerordentliche Arbeiten (bspw. Zwischenbegutachtung eines
vom IGB zugewiesenen Projektes) hat das beauftrage Mitglied einen
Anspruch auf einen pauschalen Stundensatz von netto € 120,00 für
jede angefangene Stunde.
Funktionsperiode
des IGB

Der Innsbrucker Gestaltungsbeirat setzt sich derzeit aus vier Mitgliedern und fünf Ersatzmitgliedern zusammen. Die aktuelle Funktionsperiode der besagten Mitglieder beträgt gesamt zwei Jahre, vom
01.08.2018 bis 31.07.2020.
Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung vom 05.06.2018 basierend auf
dem Vorschlag des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration die Funktionsperiode von zwei bereits tätigen Mitgliedern bzw.
drei Ersatzmitgliedern um weitere zwei Jahre bis zum 31.07.2020 verlängert.
In der Sitzung vom 14.06.2018 beschloss der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck indessen die erstmalige Bestellung von je zwei
Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. Die betreffenden ernannten Ersatzmitglieder waren Gründungsmitglieder des IGB und wurden erstmals
mit Beschluss des GR vom 21.03.2013 nominiert. Deren Funktionsperiode als Mitglieder des IGB dauerte sohin beständig vom 21.03.2013
bis 31.07.2018 an.
Die Kontrollabteilung verwies in diesem Kontext auf die einschlägigen
Bestimmungen des Statutes des IGB, in welchen festgeschrieben
wurde, dass für die (vier) Mitglieder des Innsbrucker Gestaltungsbeirates in gleicher Weise zwei bis vier Ersatzmitglieder zu bestellen seien.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung umfasst sohin der Gestaltungsbeirat
zumindest vier Mitglieder und maximal weitere vier Ersatzmitglieder.

Beschlussfähigkeit
des IGB
Empfehlung

Eine umfassende Einschau in die vom Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration zur Verfügung gestellten Protokolle des IGB
der prüfungsrelevanten Jahre 2017 bis 2018 zeigte, dass in einem (Einzel-)Fall zu wenig Mitglieder (zwei) des Innsbrucker Gestaltungsbeirates anwesend waren, um beschlussfähig zu sein.
Beschlussfähigkeit des IGB ist dann gegeben, wenn bei ordnungsgemäßer Einladung aller Mitglieder der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter und mindestens zwei weitere Mitglieder oder Ersatzmitglieder anwesend sind.
Des Weiteren konstatierte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang, dass demgegenüber mehrmals eine Überschreitung der maximalen Mitgliederanzahl (vier) an den Sitzungen des Innsbrucker Gestaltungsbeirates erfolgte.
Im Jahr 2018 sind von den sieben zweitägigen Besprechungen des IGB
drei Sitzungstage mit fünf Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern, ein Konferenztag mit nur zwei Mitgliedern des Innsbrucker Gestaltungsbeirates
sowie fünf Besprechungstage mit einem reduzierten (beschlussfähigen)
Beirat von drei nominierten Teilnehmern durchgeführt worden.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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