Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.223

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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

GR Kurt Wallasch

Bürgerbewegung
Für Innsbruck
Innsbruck, am 28. 02. 2019

(zu Punkt 43.7)

ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Ressortzuständigen werden beauftragt, die Prüfung zur Erlassung einer ortspolizeilichen
Verordnung „ Alkoholverbot" im Bereich Kapuzinergasse/Teestube durchführen zu lassen. Bei
positiver Beurteilung ist dem Gemeinderat die Verordnung umgehend zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Begründung:

Für Innsbruck steht für ein über das gesamte Stadtgebiet erhöhtes und gleichzeitig entzerrtes
Betreuungsangebot für jene Menschen, die zur Bewältigung ihres Alltages fürsorgliche
Unterstützung und gute Betreuung benötigen. Bis wir dieses Ziel erreicht haben brauchen wir
aber dringend Maßnahmen, die vor allem die Anrainer entlasten. Wichtige Maßnahmen sind
hier unter anderen die Erlassung von Alkoholverbotszonen rund um Betreuungseinrichtungen
und natürlich der Ausbau der persönlichen Betreuung.
Nach wie vor klagen Anrainer über die Situation in der Kapuzinergasse. Jüngsten Meldungen
zur Folge geben langjährige Anrainer ihre Wohnungen in ihrem geliebten Stadtteil auf, weil
die Belästigungen nicht mehr erträglich sind. Auch die Polizei bestätigt gegenüber Medien,
dass in der Kapuzinergasse permanente polizeiliche Maßnahmen gesetzt werden müssen und
auch eine exklusive Streife ins Leben gerufen wurde.
Die Erlassung eines Alkoholverbotes ist eine wichtige Maßnahme für die Anrainerlnnen und
wird auch in Hinblick auf die bevorstehende Einführung in der Mentlgasse an Wichtigkeit

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