Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.145
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ansteigt, sodass im Jahr 2024 der Zusatzzuschuss € 3,2 Mio. betragen wird. Diese
erhöhten Zuschüsse liefern einerseits ihren Beitrag zur Verhinderung eines ab dem
Jahr 2024 (voraussichtliches Aufbrauchen des Finanzvermögens) sprunghaften Anstieges der Budgetfinanzierung auf Seiten der Stadt. Der Gesamtbudgetzuschuss
wird im Jahr 2025 bei rd. € 14,0 Mio. liegen – dies unter der Annahme, dass auf die
bestehenden Immobilienveranlagungen nicht zurückgegriffen wird. Andererseits
werden durch diese höheren Zuschüsse ab dem Jahr 2020 gleichzeitig auch ohnehin fällige Zahlungen der Stadt an den GESB aus den Titeln „Immobilienerträge“,
„Zinsen für Direktdarlehen Patscherkofelbahn“, „Rückführung Handverlag“ und
„Übernahme Darlehen SOWI-Garage“ abgedeckt werden.
Im Detail wurde im städtischen Voranschlag für das Jahr 2020 letztlich ein Zusatzzuschuss von € 1.600.000,00 umgesetzt, welcher auch einen Drittelanteil zur Bereinigung der hier thematisierten Forderung der Stadt aus der Rückführung des damaligen Handverlages betrifft. Mittels der für die Jahre 2021 (€ 2.000.000,00) und 2022
(€ 2.400.000,00) vorgesehenen zusätzlichen Budgetzuschüsse, die von der MA IV
in ihrer mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden, wird der gesamte Forderungsbetrag betreffend die Rückführung des Handverlages im Jahr 2022 zurückgeführt sein.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Vor dem Hintergrund des zeitlichen Näherrückens des Aufbrauchens der Finanzveranlagung (voraussichtlich in den Jahren 2023/2024) wurden vom Anlagebeirat (aktuell Finanzbeirat) seit dem Jahr 2013 mehrere Maßnahmen zur bestmöglichen
Schließung der Deckungslücke in folgende Richtungen vorgeschlagen:
früherer Verwertungsbeginn bezogen auf die regionalen Immobilienveranlagungen
außerordentliche Budgetzuschüsse (also zusätzlich zu den bestehenden jährlichen Zuschüssen im wertangepassten Ausmaß von € 4,5 Mio.)
höhere Valorisierung der bestehenden Budgetzuschüsse (bspw. 3 % p.a. anstelle der bislang gepflogenen 2 % p.a.)
Diese Empfehlungen des Beirates wurden vom Stadtsenat im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung durch die Fachdienststelle (MA IV) zustimmend zur Kenntnis genommen. Zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Prüfung sprach sich der Finanzbeirat zuletzt in seiner Sitzung vom 30.05.2017 zur Schließung der Deckungslücke
erneut für außerordentliche Budgetzuschüsse oder eine höhere Valorisierung der
Budgetzuschüsse aus. Eine dahingehende Umsetzung war für die Kontrollabteilung
im Zuge der seinerzeitigen Einschau nicht feststellbar.
Aus diesem Grund rief die Kontrollabteilung die Empfehlungen des Anlage- bzw.
Finanzbeirates im Zusammenhang mit außerordentlichen oder höher valorisierten
Budgetzuschüssen als (eine) Möglichkeit der Schließung der Deckungslücke in Erinnerung und empfahl der Stadt Innsbruck als Investor, in diese Richtung gehende
Maßnahmen ab dem Budgetjahr 2019 in Erwägung zu ziehen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme wurde von der MA IV darauf verwiesen,
dass sich der Finanzbeirat – wie in der Vergangenheit auch – bereits in der damals
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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