Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.158
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Textziffer
Jahre 2017 und 2018 erneut kollektiv erarbeitete Vereinbarungsentwurf war zum
Prüfungszeitpunkt noch nicht von allen Vertragsparteien unterfertigt.
Neben der Aufnahmeverpflichtung behördlich zuzuweisender Tiere (d.s. Fundtiere
und von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere) bzw. der in Eigeninitiative vom TfT vorgenommenen Aufnahme und Verwahrung von Abgabetieren sind in den vorliegenden Kontrakten v.a. Regelungen betreffend die Berichtslegung (Tätigkeitsbericht, Verwendungsnachweis), Bekanntgabe der Kosten für die
Unterbringung und erforderliche tierärztliche Behandlung, Prüfbefugnis der Subventionsgeber sowie vorzeitige Vertragsauflösung und Subventionsrückforderung bereits ausbezahlter Beiträge enthalten.
Vorschriften bzw. Maßnahmen bezüglich der Vermittlung und Weitergabe von Tieren, des Eigentumsüberganges der Tiere nach deren Verfall, der Abrechnung der
Verwahrungskosten mit dem Tierhalter/Eigentümer sowie der (faktischen) Kostentragung durch das Land Tirol sind weder in den Verträgen 2007 bis 2014 noch in
den Vereinbarungen für die Jahre 2015 und 2016 sowie 2017 und 2018 (Entwurf)
festgehalten.
Aus diesem Grund wurde der für die Vertragsausfertigung zuständigen städtischen
Dienststelle der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung angeraten,
nach vorheriger Absprache mit dem Amt für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung der Stadt Innsbruck sich mit dem Land Tirol in Verbindung zu setzen, die
vorangeführten Punkte einer Abklärung zuzuführen und diese in künftige (gemeinsame) Vereinbarungen aufzunehmen.
In ihrer Stellungnahme teilte die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung mit, die betreffenden Punkte mit dem Vertragsersteller (Land Tirol) sowie
mit dem Tiroler Gemeindeverband abzustimmen und in die Vereinbarung für die
Jahre 2019 und 2020 aufzunehmen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2018 teilte die MA IV/Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung dazu mit, dass die Empfehlung „bei den derzeit laufenden Verhandlungen über die neu abzuschließende Vereinbarung“ Berücksichtigung
finden werde.
In seiner Stellungnahme zur aktuellen Follow up – Einschau teilte das Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen mit, dass die von der Kontrollabteilung
angeregten Ergänzungen seitens des Vertragserstellers (Land Tirol) nicht in die für
die Jahre 2019 bis 2021 abgeschlossene Vereinbarung aufgenommen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass der TfT um die Realisierung bzw. Installierung einer vereinsadäquaten Kostenrechnung bemüht ist.
Folglich werde im Bereich des Tierschutzes mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit angestrebt.
Durch die Implementierung einer Kostenrechnung sollte es für den TfT fortan möglich sein, u.a. einen auf einer Stundensatzkalkulation basierenden Tagsatz (bspw.
nach Tierarten und Unterbringungsformen) zu ermitteln. Dieser könnte dann nicht
nur für den Verein die Grundlage für die Planung seiner Einnahmen bilden, sondern
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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