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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf

- S.5

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18.
18.1

Antrag des Ausschusses für
Umwelt, Energie und Mobilität

Beschluss (einstimmig):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
Maglbk/20005/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B33, Höttinger Au, Bereich zwischen Inn, ÖBB und
Bachlechnerstraße und
Ampfererstraße 60 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 3/bl), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, 2. Entwurf
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.12.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA-B33, Höttinger Au,
Bereich zwischen Inn, ÖBB und Bachlechnerstraße und Ampfererstraße 60 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 83/bl), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Die Auflagefrist wird gemäß § 66 Abs. 3
TROG 2016 auf zwei Wochen herabgesetzt.
GR-Sitzung 22.03.2018

Maglbk/21492/SP-FW-HA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F40, Höttinger Au,
Bereich Höttinger Au 74 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F37), gemäß § 36
TROG 2016

Maglbk/21698/SV-DVO/1
Fischerhäuslweg, Fürstenweg,
Scheuchenstuelgasse, Nebenfahrbahn Kranebitter Allee; Geschwindigkeitsbeschränkung
30 km/h - Zonenbeschränkung

19.

20.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F40, Höttinger
Au, Bereich Höttinger Au 74 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F37),
gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
21.

Maglbk/21545/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B35, Höttinger Au,
Bereich Höttinger Au 74, gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B35, Höttinger Au,
Bereich Höttinger Au 74, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.