Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.161

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Im Zuge ihrer Prüfung hat sich für die Kontrollabteilung der Eindruck bestätigt, dass
sowohl aus Sicht der mit dem Tierschutz betrauten städtischen Dienststelle als auch
des TfT die von der Stadt Innsbruck dem Verein gewährten Förderbeiträge für die
amtliche Verwahrung von behördlich zuzuweisenden Tieren aus dem Stadtgebiet
von Innsbruck (Unterbringung und tierärztliche Behandlung) einzusetzen sind. Demzufolge ergab sich für die Kontrollabteilung, dass die finanziellen städtischen Zuwendungen nicht als Subvention im eigentlichen Sinn, sondern als Leistungsentgelt
betrachtet worden sind bzw. werden.
Durch die wahrnehmbare Anrechnung der städtischen Förderbeiträge auf die Aufwendungen bezüglich der Verwahrung von Fundtieren und von der Behörde beschlagnahmten oder abgenommenen Tieren hat die Stadt Innsbruck faktisch einen
Teil der Kosten für deren Unterbringung und Betreuung übernommen. Hingegen
sind nach Meinung der Kontrollabteilung sämtliche Kosten des TfT betreffend die
Verwahrung behördlich zuzuweisender Tiere, die nicht auf den bisherigen Eigentümer bzw. Tierhalter umgelegt werden können, vom Land Tirol zu übernehmen bzw.
zu tragen.
Im Falle der gänzlichen Kostentragung durch das Land Tirol stünden die von der
Stadt Innsbruck dem TfT gewährten Zuschüsse (außerplanmäßig) für den laufenden
Betrieb seiner Tierheime zur Verfügung.
Aufgrund der Tatsache, dass die Vollziehung des TSchG eine Aufgabe der jeweiligen Bundesländer darstellt, hat die Kontrollabteilung dem Referat Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung empfohlen, sich mit den tierschutzrechtlichen
Pflichtaufgaben der Behörde nach § 30 TSchG sowie der gesetzlich auferlegten
Kostentragung der Bezirksverwaltungsbehörde und des Kompetenzträgers Land Tirol eingehend auseinanderzusetzen und allenfalls erforderliche Erläuterungen bzw.
Klarstellungen in künftige zivilrechtlich wirksame Fördervereinbarungen einzubetten.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die MA II/Bezirks- und Gemeindeverwaltung unterbreitet, dass die Umsetzung dieser Empfehlung für künftig wirksame Fördervereinbarungen (Haushaltsjahr 2019) in Zusammenarbeit mit der für den Abschluss diesbezüglicher Fördervereinbarungen zuständigen MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung angegangen werden kann.
Auch in diesem Zusammenhang kündigte die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung im Rahmen der Follow up – Einschau 2018 an, die Empfehlung
„bei den derzeit laufenden Verhandlungen über die neu abzuschließende Vereinbarung“ einzubeziehen.
In diesem Zusammenhang berichtete das Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen im Rahmen des Anhörungsverfahren zur diesjährigen Follow up – Einschau, dass eine entsprechende Ergänzung seitens der MA II – Bezirks- und Gemeindeverwaltung nicht angeregt worden sei und damit auch nicht in die in Rede
stehende Vereinbarung für die Jahre 2019 bis 2021 Eingang gefunden habe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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