Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.173

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Die Kontrollabteilung hat dem zuständigen Referat für Budgetabwicklung und Finanzcontrolling empfohlen, eine entsprechende Berichtigung vorzunehmen. Noch
während der Prüfung hat das zuständige Referat mitgeteilt, dass eine Korrektur im
Jahr 2020 erfolgen wird.
Im Rahmen der diesjährigen Follow up – Einschau hat das Referat für Budgetabwicklung und Finanzcontrolling auf Nachfrage der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
der Korrekturauftrag evident sei, eine Berichtigung des Anweisungsbetrages könne
jedoch erst nach Vorliegen des fixen VPI Jänner 2020 erfolgen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

82

Die Kontrollabteilung überprüfte zwei Honorarnoten, mit welchen der Stadt Innsbruck schulärztliche Tätigkeiten in Rechnung gestellt wurden. Als Leistungszeiträume waren Jänner bis April bzw. April bis Mai 2018 angegeben. Die Abrechnungsbeträge beliefen sich auf € 1.791,16 bzw. € 127,94. Die Honorarnoten trugen das
Datum 21.06.2018.
Die von der Kontrollabteilung angeforderten Abzüge der Originalrechnungen enthielten nächst zu den bekannten Honorarnoten auch die seitens Leistungserbringer
ausgefüllten Antragsformulare an das Amt der Tiroler Landesregierung um Gewährung eines Kostenbeitrages.
Die diesbezügliche Grundlage bildet § 86 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes
1991 (TSchOG), welcher regelt, dass den gesetzlichen Schulerhaltern – im gegenständlichen Fall der Stadt Innsbruck – ein Teil der Kosten für Schulärzte ersetzt wird.
Die Einreichung um Kostenersatz kann frühestens nach dem Ende des Unterrichtsjahres und – bei sonstigem Verlust des Anspruches – spätestens bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in das das Ende des Unterrichtsjahres fällt, erfolgen.
Zur Anfrage der Kontrollabteilung an die zuständige Dienststelle des Stadtmagistrats, warum die Honorarnoten mit Datum 21.06.2018 erst rd. ein Jahr später zur
Abrechnung gelangten und ob trotz der späten Abrechnung der gesetzlich gewährleistete Kostenzuschuss des Landes Tirol rechtzeitig angefordert und insofern auch
lukriert werden konnte, informierte diese, dass die Abrechnung der schulärztlichen
Tätigkeiten deshalb verspätet erfolgte, weil die Rechnungen verspätet einlangten.
Die entsprechenden Leistungen waren angeblich bereits im Jahr 2018 an die Stadt
Innsbruck verrechnet worden. Die damaligen Rechnungen gingen jedoch vermutlich
am Postweg verloren.
Nachdem die Stadt Innsbruck keine Kenntnis über diese im Jahr 2018 erbrachten
schulärztlichen Tätigkeiten hatte, wurde auch kein Antrag um Gewährung eines
Kostenersatzes an das Land Tirol gerichtet. Eine entsprechende Anfrage bei der
zuständigen Stelle des Landes Tirol, ob eine rückwirkende Gewährung eines Kostenersatzes möglich sei, wurde mit Hinweis auf das abgeschlossene Haushaltsjahr
2018 negativ beantwortet.
Die Kontrollabteilung empfahl der städtischen Dienststelle Maßnahmen vorzusehen,
welche sicherstellen, dass beauftragte und ausgeführte Tätigkeiten externer Leistungserbringer nachweislich und rechtzeitig zur Abrechnung gelangen, um künftig
bestmöglich auszuschließen, von verspäteten Rechnungseingängen überrascht zu

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

65