Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.178

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lung und Versand der Print-Ausgabe, Inseratenakquisition sowie laufende technische Betreuung der Online-Ausgabe ab September 2019) wurde der mit der Abwicklung beauftragten und bevollmächtigten städtischen Dienststelle nahegelegt,
den von der Kontrollabteilung thematisierten Vertragspunkt durch das Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I evaluieren zu lassen und diesbezüglich künftig klare
und eindeutige Vertragsformulierungen einzusetzen.
In seiner Stellungnahme hat das Büro des Bürgermeisters dazu mitgeteilt, dass die
Neuausschreibung der Mitteilungszeitschrift „Innsbruck informiert“ über die GemNova gemeinsam mit dem Amt für Präsidialangelegenheiten und unter der inhaltlichen Mitarbeit der Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien erfolgt ist.
Nach Durchführung eines europaweit bekanntgemachten Vergabeverfahrens wurde
die X.X. GmbH im Rahmen eines unbefristeten Vertrages mit neunmonatiger Kündigungsfrist mit der Herstellung und dem Versand der Print-Ausgabe inklusive der
Inseratenakquisition sowie mit der Herstellung und technischen Betreuung der Online-Ausgabe ab Oktober 2019 beauftragt. Die Beauftragung ist auf den Beschluss
des StS vom 03.07.2019 zurückzuführen.
Wie die Durchsicht der diesbezüglichen „Technischen Leistungsbeschreibung und
sonstige Ausschreibungsunterlagen“ zeigte, blieben zum einen die Bestimmungen
zu den vom Auftragnehmer zu garantierenden Mindestaufkommen an Inseraten unverändert. Zum anderen blieb auch die vom Auftragnehmer (bisher) durchgeführte
Berechnungsmethode der zu garantierenden Mindesterlöse aus Inseraten aufrecht
und führte dies zu einem finanziellen Nachteil (mtl. € 387,76) für die Stadt Innsbruck.
Nach Rücksprache mit der hierfür zuständigen Geschäftsstelle für Kommunikation
und Medien wurde der Kontrollabteilung – unter Hinzuziehung der MA I – Allgemeine
Verwaltungsdienste – eine Abklärung mit der für die Verrechnung verantwortlichen
Mitarbeiterin der X.X. GmbH zugesagt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Zuge ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung überdies fest, dass auf der Postengruppe 817000 – Kostenbeiträge für sonstige Verwaltungsleistungen sowohl im
Jahr 2018 als auch im Jahr 2017 anstelle von Nettobeträgen irrtümlicherweise vereinzelt Bruttobeträge verbucht worden sind.
Darauf Bezug nehmend hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Höhe der entsprechenden Einnahmen zu berichtigen und künftig um eine korrekte Verbuchung bzw.
Erfassung der Geschäftsfälle besorgt zu sein.
Wie bereits in der ersten Stellungnahme der betreffenden städtischen Dienststelle
nach Vorliegen des Vorberichtes angedeutet, wurden die für die Buchhaltung zuständigen Mitarbeiter auf Fehlbuchungen sensibilisiert, sodass eine korrekte Verbuchung bzw. Erfassung der Beträge gewährleistet sein sollte. Bei ähnlich gelagerten
Problemen hat sich das Vier-Augen-Prinzip bewährt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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