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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf

- S.7

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-7-

nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.

26.

Flächenwidmungsplan Nr. MÜF18, Mühlau, Bereich HansMaier-Straße 3 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. MÜ-F10), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, 2. Entwurf

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
25.

Maglbk/22756/SP-BB-OD/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. OD-B10, Olympisches Dorf,
Bereich Schützenstraße 10 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. OD-B6), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.03.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. OD-B10, Olympisches
Dorf, Bereich Schützenstraße 10 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. OD-B6),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Maglbk/18315/SP-FW-GH/1

Mehrheitsbeschluss (gegen FI, RUDI und
FPÖ, 14 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2018:
Der Flächenwidmungsplan Nr. MÜ-F18,
KG Mühlau, Bereich Hans-Maier-Straße 3
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ-F10), gemäß § 36
TROG 2016, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
27.

Maglbk/21072/SP-BB-HA/1
Bebauungsplan Nr. HA-B34, Höttinger Au, Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg und Daneygasse (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HA-B28), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen FI und
GRin Berauer, 9 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.03.2018:
Der Bebauungsplan Nr. HA-B34, Höttinger
Au, Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg
und Daneygasse (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HA-B28), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 22.03.2018