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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.29

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- 354 -

Gerade in Tirol - Thema Tourismus - wenden sich UnternehmerInnen immer wieder
an das AMS und sagen, dass der Betrieb
nicht laufen kann, wenn ihre Lehrlinge abgeschoben werden. Es braucht einen
Schutz, dass Menschen, die in einer Ausbildung sind, nicht abgeschoben werden.
In der Stadt Innsbruck thematisieren wir immer wieder, dass wir in Pflegeheimen einen
Bedarf an Pflegekräften haben und das
Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH (AZW) diese
Ausbildung anbietet. Natürlich nicht für jeden/jede, denn man muss da bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. B1-Niveau in Deutsch
etc. Es sind also engagierte Menschen, die
diese Ausbildung in Anspruch nehmen würden und die die Stadt Innsbruck, die wir, unsere Eltern und Großeltern, dringend
bräuchten.
Sich dann darauf auszuruhen, dass es
Frauen sind, die die Pflege kostenlos zu
Hause übernehmen, das wird sich auch
nicht mehr spielen. Das heißt, wir brauchen
diese Menschen.
Die 3+2-Regelung - ich weiß nicht, inwiefern
sich das widerspricht - fordern wir ja auch.
Es ist klar, dass Betriebe die Menschen
nicht nur ausbilden, damit sie ausgebildet
sind, nein, sie brauchen sie auch nachher.
Daher kommt diese Idee von der 3+2-Regelung, damit die Betriebe weiter mit den Ausgebildeten arbeiten können und von ihren
Investitionen profitieren.
Beim Thema Rechtsstaatlichkeit kann man
gerne den "Bartenstein-Erlass" in die Diskussion miteinbringen. Dass immer wieder
kritisiert wurde, dass dieser Erlass eigentlich rechtswidrig ist, weil es den effektiven
Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen,
die mindestens drei Monate im Asylverfahren sind, einschränkt. Der "Bartenstein-Erlass" widerspricht auch EU-Recht. Erst
wenn Betriebe klagen, weil sie in solchen
Ausnahmesituationen sind, dass sie wirklich
vor das oberste Verwaltungsgericht ziehen
müssen und dann erst Recht bekommen,
diese Lehrlinge einstellen zu können, zeigt
einfach, wie wichtig es ist, als Stadt Innsbruck nochmals an den Bund zu kommunizieren, dass es hier Verbesserungsbedarf
gibt. (Beifall)
GR Schmidt: Weil hier die wirtschaftlichen
Aspekte genannt werden: Es ist richtig und
GR-Sitzung 25.06.2020

ich kann sie bis zu einem gewissen Punkt
nachvollziehen. Nur, es ist bei weitem nicht
so, wie es oft dargestellt wird und als würde
das unheimlich viele Menschen betreffen.
In diesem Zusammenhang hätte es wohl
nur eine sehr geringe Auswirkung, wenn
diese Kräfte dann hierbleiben würden. Das
ist bei weitem nicht in diesem Ausmaß, wie
man das hier versucht, dazustellen.
Nochmals, bevor es zu dieser Abstimmung
kommt, möchte ich an Sie appellieren, an
das geltende Recht in Österreich zu denken. Beachten Sie unsere aktuell geltenden
Gesetze. Wir haben heute von Demokratie
gesprochen und diese Gesetze sind demokratisch entstanden. Demzufolge lehnen Sie
diesen Beschluss ab!
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Bevor ich
das Wort zum zweiten Mal an GRin
Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan gebe, möchte ich
festhalten, dass sich die MandatarInnen hier
- auch diejenigen die nicht gewillt sind, diesen Antrag anzunehmen - an die Gesetze
und die Verfassung halten. (Beifall)
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Zum Argument, dass es nur sehr wenige Menschen
betrifft, die gerade in einer Lehre sind: Auch
das haben wir der FPÖ zu verdanken, die ja
im Jahr 2018 alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, dass es den Menschen, die in der
Grundversorgung sind, nicht mehr möglich
ist, eine Lehre zu beginnen. Darum ist die
Anzahl so gering!
Davor war Tirol österreichweit führend bei
der Anzahl der Menschen, die in einer
Lehre waren. Tirol war führend in Form von
Integration, in dem die Auszubildenden genügend Deutschkenntnisse hatten, um in
die Lehre und die Berufsschule zu gehen
und diese auch erfolgreich abzuschließen.
Weil im Jahr 2018 von der türkis-blauen Regierung nochmals der Erlass kam, dass es
den Menschen verwehrt wird, eine Lehre zu
tätigen, ist die Anzahl eben so gering. (Beifall)
StRin Mag.a Mayr: An die KollegInnen der
FPÖ, es handelt sich da um ein Schreiben
des Bürgermeisters, in Vertretung derjenigen, die dem zustimmen, an die Mitglieder
der österreichischen Bundesregierung,