Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.95

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GR Lechleitner: Mein Ergänzungsantrag
enthält keine Zeitvorgabe. Es wird nur gesagt, dass die Evaluierung sobald als möglich zu geschehen hat.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Heisz und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
20.05.2020 eingebrachte Antrag (Seite 418)
wird dem Inhalte nach angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und ALI, 15 Stimmen):
Der von GR Lechleitner eingebrachte Ergänzungsantrag (Seite 419) wird dem Inhalte nach abgelehnt.
36.18 GfGR/163/2020
Objektivierungsleitlinie (OBL),
Wiedereinsetzung (StRin
Mag.a Mayr)
StRin Mag.a Mayr: Es handelt sich um einen
Resolutionsantrag und die Umsetzung fällt
in die Zuständigkeit des Herrn Bürgermeister. Der Antrag ist ein Appell an Herrn Bürgermeister, die Objektivierungsleitlinie wieder in Kraft zu setzen.
Sie soll wieder in jener Form gelten, wie sie
vor ca. einem Jahr als Durchbruch gefeiert
wurde. Es geht um Transparenz und Mitbestimmung bei der Besetzung von Posten im
Stadtmagistrat. Seit der COVID-19-Pandemie haben weder die Personalvertretung
noch die Gleichbehandlungsbeauftragten
der Stadt Innsbruck ein Stimmrecht.
Es wird immer wieder gesagt, dass sie Stellungnahmen abgeben können, aber wir alle
kennen den Unterschied zwischen Stellungnahmen und einem tatsächlichen Stimmrecht.
Deswegen appelliere ich an Herrn Bürgermeister, die Objektivierungsleitlinie nicht nur
zu evaluieren und anzupassen. Sie muss insofern geändert werden, als dass wieder ein
explizites Stimmrecht für die Personalvertretung und die Gleichbehandlungsbeauftragte
in Kraft gesetzt wird. Ich ersuche, den
beiliegenden Resolutionsantrag inhaltlich
anzunehmen.

GR-Sitzung 25.06.2020

GR Lassenberger: Ich muss zugeben,
dass ich nicht vor einem Jahr von dieser
Objektivierungsleitlinie erfuhr, sondern später. Es gab einige Punkte an der Objektivierungsleitlinie von damals, die mir nicht gefielen. Die FPÖ steht diesem Resolutionsantrag dennoch positiv gegenüber. Man
muss der Gleichbehandlungsbeauftragten
und der Personalvertretung ein Stimmrecht
geben.
StRin Mag.a Mayr hat vollkommen Recht.
Das Personalvertretungsgesetz der Stadt
Innsbruck ist sehr schwammig. Im Grunde
genommen kann man es vergessen, denn
eine Stellungnahme abgeben zu dürfen, bedeutet nicht, dass man ein wirkliches Mitspracherecht hat. Man muss der Personalvertretung und der Gleichbehandlungsbeauftragten ein Stimmrecht einräumen und
deshalb wird die FPÖ diesem Antrag zustimmen, auch wenn ich nicht mit allen
Punkten übereinstimme.
Bgm. Willi: Wir haben unsere Objektivierungsleitlinie stark an jene der Stadt Graz
angelehnt. Die Stadt Graz hat inzwischen
gewisse Regelungen vereinfacht, gestrafft
und gekürzt, weil man im praktischen Vollzug sehen konnte, dass die Umsetzung der
Regelungen sehr aufwendig ist. Selbst bei
niedrigen Postenbesetzungen hatten wir
einen sehr hohen Zeitaufwand. Aus diesem
Grund gab es eine Überarbeitung der Objektivierungsleitlinie, die ich bereits unterschrieb. Sie tritt am 01.07.2020 in Kraft.
StRin Mag.a Mayr: Dazu habe ich eine
Frage. Enthält die überarbeitete Fassung,
die am 01.07.2020 in Kraft treten soll, ein
Stimmrecht für die Personalvertretung und
die Gleichbehandlungsbeauftragte?
Bgm. Willi: Mit Ausnahme einer kurzen
Phase während der COVID-19-Pandemie
gab es viele Besprechungen. Als uns die
Coronakrise erreichte, führten wir die Gespräche per Videokonferenzen. Wer bei den
Besprechungen dabei war, weiß, dass wir
mit allen Beteiligten unmittelbar nach den
Hearings stets diskutierten. Wir sprachen
stets über alle KanditatInnen und man
konnte offen sagen, welche Personen man
präferiert. Als Personalreferent bin ich letztverantwortlich für personelle Entscheidungen.