Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.31
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Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Hortwesens
(Bericht vom 18.10.2016)
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Im Zusammenhang mit der Tarifgestaltung (Elternbeiträge) für Schülerhorte wurde
festgestellt, dass die Höhe der privatrechtlichen Entgelte jährlich vom StS beschlossen worden ist, wenngleich diese Aufgabe dem GR obliegt. Nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem für den Vorschlag der für das jeweilige Haushaltsjahr zu beschließenden Abgaben zuständigen Bediensteten des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV wurde angeregt, privatrechtliche Entgelte der
Stadt Innsbruck im Rahmen der Beschlussfassung des Haushaltsplanes durch den
GR genehmigen zu lassen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens kündigte die MA V an, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen und die Kindergarten- und Horttarife dem GR zur
Beschlussfassung zu übermitteln.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 stellte die Kontrollabteilung fest, dass
das Amt für Kinder-, Jugend- und Generationen der MA V dem Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen der MA IV mit Schreiben vom 23.08.2016 die
Höhe der Kindergarten- und Horttarife für die Jahre 2017 und 2018 übermittelt hat.
Entgegen der vom letztgenannten Referat im Zuge der Prüfung verkündeten Vorlage der Tarife (Elternbeiträge) an den GR wurden diese dem StS am 09.11.2016
vorgelegt und von dessen Mitgliedern einstimmig beschlossen.
Eine (erneute) Vorlage der Kindergarten- und Horttarife an den GR ist erst wieder
für das Wirtschaftsjahr 2019 möglich.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Gemäß den Bestimmungen des TKKG hat das Land Tirol eine spezielle Förderung
für die zum Zweck der sozialen Integration erfolgenden Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf bzw. den Einsatz von
Stützkräften in Kinderbetreuungsgruppen mit Einzelintegration zu gewähren.
In Bezug auf die Indienstnahme von Stützkräften bediente sich die Stadt Innsbruck
der Johanniter Tirol Gesundheits- und Soziale Dienste mildtätige GmbH. Zu dem
sich daraus ergebenden Personalaufwand wurde der Stadt Innsbruck ein Zuschuss gewährt. Das Land Tirol hat für die zusätzlich erforderliche Betreuung
einen Aufwandsersatz in Höhe von 40% pro Assistenzkraft und tatsächlich geleisteter (Betreuungs-)Stunde vergütet.
Die Durchsicht der vom Referat Pädagogische Beratung und Entwicklung gegenüber dem Land Tirol erbrachten Abrechnungsnachweise zeigte, dass in keinem
der geprüften Wirtschaftsjahre (2013 bis 2015) die tatsächlichen der Stadt Innsbruck von der Johanniter Tirol Gesundheits- und Soziale Dienste mildtätige GmbH
in Rechnung gestellten Personalausgaben die Basis für die vom Land Tirol zu berechnende Förderung darstellten.
Infolge des betragsmäßig doch erheblichen Unterschiedsbetrages von rd. € 13,3
Tsd. zwischen dem erhaltenen und dem von der Kontrollabteilung errechneten
Förderbeitrag wurde empfohlen, sich ehestmöglich mit den hierfür zuständigen
Fachdienststellen des Amtes der Tiroler Landesregierung in Verbindung zu setzen
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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