Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.159
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(zu Punkt 36.9)
FPÖ RUDI FEDERSPIEL
GR Andreas Kunst
StR Rudi Federspiel
StRin Andrea Dengg
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
KO Markus Lassenberger
KO Stv. Maximilian Kurz
21). Mai 2020
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Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
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GR Bernhard Schmidt
GRin Debroah Gregoire
GRin Astrid Denz
Innsbruck, am 13.05.2020
Antrag
betreffend die Übermittlung des Mitschnitts der Gemeinderatssitzung vom 30.04.2020
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, die zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats
anzuweisen, den im Gemeinderat vertretenen Wählergruppen je eine Kopie des Mitschnitts
der Gemeinderatssitzung vom 30.04.2020 in einem gängigen elektronischen Datei-Format zu
übermitteln.
Begründung:
§ 25 Abs. 1 IStR - sowie wortident § 5 Abs. 1 GOG - bestimmen: „Die Sitzungen des
Gemeinderates sind öffentlich. Jedermann ist nach Maßgabe des vorhandenen Platzes
berechtigt zuzuhören. Die Übertragung der Gemeinderatssitzungen im Internet mit einer
Bildfixierung auf den jeweiligen Redner und die Verwendung eines Tonträgers als Hilfsmittel
des Schriftführers für die Erstellung der Niederschrift sind zulässig. Ob und inwieweit Ton- und
Bildaufnahmen darüber hinaus zulässig sind, hat der Gemeinderat zu beschließen.“
Wenn das Geschehen im Zuge von Gemeinderatssitzungen der Öffentlichkeit mittels des
elektronischen Datenverkehrs zugänglich gemacht wird (was für den Bürger auch die
Anfertigung eines Mitschnitts ermöglicht), so muss es erst recht den im Gemeinderat
vertretenen Wählergruppen möglich sein, auf dieses Material zuzugreifen, und zwar auch nach
der Sitzung.
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