Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.187
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INNS"
BRUCK
(zu Punkt 38.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 15.06.2020
Stadtmagistrat Innsbruck, Mehrleistungs- und Überstundenvergütungen;
Zahl GfGR/138/2020;
ANFRAGE von GRin Mag. a Seidl vom 20.05.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Seidl hat am 20.05.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Im Budget 2020 war unter dem Punkt Mehrleistungsvergütungen im Personalbereich des Stadtmagistrats eine Summe von € 6,7 Mio. vorgesehen. Hohe Beträge für Mehr- und Überstundenleistungen sind ein Hinweis auf den Zustand einer Organisation, über deren Effizienz und einer
angemessenen, ausreichenden Stellenbesetzung zur Bearbeitung aller anfallenden Aufgaben.
Diese sollte sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Mehr- und Überstundenleistungen sind
grundsätzlich so gering wie möglich zu halten, da sie in mehrerlei Hinsicht teuer sind, zum einen
finanziell und zum anderen für die MitarbeiterInnen, die durch eine finanzielle Abgeltung insgesamt weniger Erholungszeiten aufweisen, was sich langfristig oft nachteilig auf die Gesundheit
und die Arbeitsleistung auswirkt. Zu den Mehrleistungsvergütungen habe ich detaillierte Fragen,
um deren Beantwortung ich hiermit bitte:
Frage 1:
€ 6,7 Mio. sind im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2020 unter Personalstruktur, Ausgaben für Personal für Mehrleistungsvergütungen angeführt. Wie setzen sich diese Vergütungen genau zusammen? (Summe Mehrleistungen, Summe Überstunden, andere Positionen etc.)
Antwort:
Die Voranschlagspost umfasst sämtliche über den Schemabezug hinausgehenden Zulagen und Nebengebühren in quantitativer und qualitativer Hinsicht (Überstundenabgeltungen, SE-Zulagen, Leiterzulagen, Belastungszulagen, qualitative Mehrleistungsvergütungen). Die folgende Aufschlüsselung
ist daher wie auch der Voranschlag nach den Regeln der VRV erstellt und
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