Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.189
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Frage 8:
Wie viele Mehrleistungsvergütungen im Jahr 2019 betrafen MitarbeiterInnen, die
eine Teilzeitstelle ab 20 Stunden pro Woche hatten? (Prozent und Anzahl der MitarbeiterInnen, die Mehrleistungen angegeben haben.)
Antwort:
Siehe Beilage.
Frage 9:
Wie viele Mehrleistungsstunden wurden neben der finanziellen Abgeltung in Form
von Zeitausgleichen abgegolten? Entweder Summe der Stunden oder Prozent der
gesamten Mehrleistungen oder wenn möglich Bewertung in € in den Jahren 2016,
2017, 2018 und 2019.
Antwort:
Bedingt durch die geltende Gleitzeitordnung bzw. fixe Dienstzeiten in diversen Dienststellen ist die Beantwortung nicht möglich, da der Ausgleich von
quantitativen Mehrleistungen in die Autonomie der Mitarbeitenden und deren Vorgesetzten fällt und eine Auswertung nicht möglich ist.
Frage 10:
Wie viele Überstunden werden über Zeitausgleiche abgegolten? Entweder
Summe der Stunden oder Prozent der gesamten Überstundenleistung oder wenn
möglich Bewertung in € in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019.
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Frage 11:
Gibt es ExpertInnen-Empfehlungen für Städte bezüglich einer Prozent-Höhe vom
Gesamthaushalt für Personalkosten? Wenn ja, wie lautet diese?
Antwort:
Kommunale ExpertInnenempfehlungen sind nicht bekannt, jedoch ist der
Anteil der qualitativen und quantitativen Mehrleistungsvergütungen in Höhe
von rund 4,5 % des Personalhaushaltes als gering einzustufen.
Frage 12:
Welche konkreten Maßnahmen werden in den nächsten Jahren umgesetzt, um
die Mehrleistungs- und Überstundenanzahl zu reduzieren?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 11.
Darüber hinaus entstehen die quantitativen Mehrleistungszeiten vor allem
durch nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Winterdienst), weiters durch die
Abwicklung von Wahlhandlungen und Volksbegehren oder wie in den vergangenen Monaten durch eine Krise. Trotz aufgabengerechter Besetzung
von Dienstposten können daher zeitliche Mehrleistungen nicht zur Gänze
verhindert werden.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
Seite 3 von 3
8h
05 min