Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf

- S.200

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Diese Ausgabe – 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
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selbst nicht nachvollziehbar ist bzw. sich in unmittelbarer Nähe der breite FußgängerInnenweg befindet?
Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6:

Aufgrund welcher ExpertInnenmeinungen, Expertisen, Einschätzungen etc. rechtfertigt der Bürgermeister die mögliche Verordnung bezüglich Gehsteigverbreiterung auf der lnnstraße, zumal eine Erforderlichkeit nicht erkennbar und für die Anrainerlnnen selbst nicht nachvollziehbar ist?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 7:

Warum wurden im Stadtteil St. Nikolaus insgesamt drei Maßnahmen bezüglich
FußgängerInnenstraßen und Gehwegverbreiterung umgesetzt, über welche der
Gemeinderat lediglich via Medien unterrichtet wurde?

Antwort:

Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist dazu mitzuteilen, dass die Verordnung der gegenständlichen Verkehrsmaßnahmen nicht in die Zuständigkeit
des Gemeinderates fällt.

Frage 8:

Ist der Stadtteil St. Nikolaus folglich aus der Sicht des Bürgermeisters ein COVID19-Hotspot?

Antwort:

Nein. Die Innstraße ist ein von der Innenstadt für die meisten AnrainerInnen
fußläufig erreichbarer Stadtteil, in dem aufgrund der Dimensionierung der
Straße und der zahlreichen Nebenstraßen, mit relativ geringem Aufwand und
großer Wirkung, die Situation für FußgängerInnen deutlich verbessert werden konnte.

Frage 9:

Wenn nein, warum dann eine derart konzentrierte Anhäufung der COVID-19 verkehrspolitischen Maßnahmen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 8.

Frage 10:

Kann der Bürgermeister ausschließen, dass die Maßnahmen FußgängerInnenstraßen in keinerlei Verbindung zu parteipolitischen bzw. ideologischen Plänen
und Zielen der Grünen (Gemeinderatsfraktion Georg Willi - die lnnsbrucker Grünen) stehen?

Antwort:

Die Verbesserung der Situation für FußgängerInnen ist explizit Teil des Koalitionsübereinkommens der Stadt Innsbruck.

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