Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.209
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Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 10.
Frage 13:
Wenn ja, wann fanden diese Gespräche mit wem statt, und über welche Finanzhilfen etc. wurde Ihrerseits verhandelt? (Höhe der Finanzhilfen etc.)
Achtung, Frage doppelt (siehe Frage 11)
Frage 14:
Muss die Stadt Innsbruck aufgrund anfallender Kredite bereits vor der COVID-19Krise wieder Kredite aufnehmen, um selbige zu tilgen?
Antwort:
Laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist die Tilgung bestehender Darlehen durch Aufnahme neuer Darlehen nicht bzw. nur im Fall einer – hier nicht vorliegenden – Umschuldung gestattet (§ 67 Abs. 1 IStR).
Frage 15:
Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 14.
Frage 16:
Muss die Stadt Innsbruck aufgrund der COVID-19-Krise Kredite aufnehmen?
Antwort:
Darüber hat der Gemeinderat im Zuge der Beschlussfassung des Nachtragsvoranschlages 2020 zu befinden.
Frage 17:
Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 16.
Frage 18:
Welches Budget steht der Stadt Innsbruck konkret zur Verfügung, um den Tourismus, die Wirtschaft, aber auch die Kunst und Kultur nach bzw. während der COVID-19-Krise wieder anzukurbeln?
Antwort:
Derzeit stehen die Mittel, wie sie im Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Jahr 2020 durch den Gemeinderat im Dezember 2019 genehmigt wurden, für diese Bereiche zur Verfügung. Weitere Mittel müssten im
Wege der Erstellung des Nachtragsvoranschlages vom Gemeinderat freigegeben werden.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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2h
40 min