Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-06-25-GR-Protokoll_kl.pdf
- S.235
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• Die Baumeisterarbeiten waren mit 12 , 63 Mio . Euro die größte Auftragsvergabe. Dabei
führte die IIG KG weder eine Prüfung der Gleichwertigkeit der Angebote noch eine
vertiefte Angebotsprüfung gem äß Bundesvergabegesetz durch. Sie nahm sich damit
die Möglichkeit , spekulative Preise aufzuklä ren.
• Bei den Baustellengemeinkosten gab es eine Mehrkostenforderung von rd. 307.000
Euro. Die IIG KG erwog weder bei der Prüfung und Beauftragung dieser
Mehrkostenforderung noch bei der Schlussrechnung eine Schadloshaltung aus einer
allf älligen Verletzung der Warnpflicht .
• Die IIG KG vergab die Gewerke Heizung-Kälte-Sanit är und Lüftungstechnik getrennt
an einen Auftragnehmer mit einer Auftragssumme von 2, 97 Mio . Euro und 2, 27 Mio.
Euro. Nach der Beauftragung vereinbarte sie entgegen den Vorgaben der
Ausschreibungen und der Bauvertr äge eine Pauschalabrechnung. Ein Vergleich der
ausgeführten Leistungen mit den beauftragten Leistungen war dadurch weder dem
Inhalt noch der Menge nach möglich. Auch beim Gewerk Elektroinstallation mit einer
Auftragssumme von 2 ,48 Mio . Euro stimmte die IIG KG entgegen dem Bauvertrag einer
Pauschalabrechnung zu. Die Schlussrechnung lag mit 3 Mio. Euro um 21 % über der
Auftragssumme.
• Es fehlten Vorgaben für Kosten- und Terminplanung bzw. -Verfolgung sowie Details
zur Kontrolle. Konkret f ührte die IIG KG weder bei den Terminen noch bei den Kosten
Stichtagsbetrachtungen mit Soll-, Ist- und Prognose- Vergleichen durch. Das VierAugen-Prinzip funktionierte nicht. So erfolgten etwa Mehrkostenbeauftragungen von
Baumeisterarbeiten in Höhe von knapp 1 Mio . Euro nur durch einen Mitarbeiter der IIG
KG. Eine Information der Vorgesetzten unterblieb ebenso wie die Auftragsschreiben.
Das Vier-Augen-Prinzip war somit nicht umgesetzt .
• Vor dem Abbruch der alten Stadts äle beauftragte die IIG KG nur eine Voruntersuchung
zum statischen Risiko . Eine laut ÖNORM vorgeschriebene Schad- und
St örstofferkundung unterblieb . Dadurch missachtete die IIG die fachspezifische
ÖNORM sowie die abfallwirtschaftlichen Bestimmungen.
• Die IIG KG verabsäumte es, wesentliche Qualitätsprüfungen hinsichtlich der
Betonqualit ät vom Auftragnehmer einzufordern und die Gleichwertigkeit der
D ämmplatten zu überprüfen . Es fehlte daher der Nachweis , ob der eingebaute Beton
den normgemäßen Vorgaben entspricht.
• Das Gebäude entsprach hinsichtlich Barrierefreiheit weder den gesetzlichen
Anforderungen und dem Stand der Technik der TBO noch einem zuvor eigens
erstellten Gutachten. Nach Abschluss der Bauarbeiten in den Jahren 2016 bis 2018
stellten Behinderten-Interessenvertretungen Mängel fest . Dennoch erteilte die Stadt im
Oktober 2018 die Benützungsbewilligung
und zwar ohne Auflagen zur
Barrierefreiheit . Noch 2019 gab es Mängel bei Handlä ufen, beim Leitsystem, bei Türen
und Beschriftungen .
• In Sachen Brandschutz beauftragte die IIG KG im Juni 2015 ein Gutachten. Dieses
enthielt Regelungen zum organisatorischen, baulichen und anlagetechnischen
Brandschutz. Ein überarbeitetes Gutachten vom April 2018 wies gegenüber dem
ursprünglichen Gutachten auf 23 Änderungen hin, etwa auf die Überschreitung einer
Fluchtweglä nge von 40 Meter um rund vier Meter. Dem Endabnahmebericht zum
baulichen Brandschutz lag allerdings das Gutachten von 2015 zugrunde und nicht die
aktuelle Version von 2018.
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