Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-07-16-GR-Kurzprotokoll.pd.pdf
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3.
Die Namhaftmachung der "Begünstigten Personen" und die Vergabe der
leistbaren Wohnungen erfolgen durch
die Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice,
nach den dafür entwickelten, vorliegenden Vergaberichtlinien.
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt den Verhandlungen zwischen der Mag.-Abt. I, Personalwesen, und der Zentral-Personalvertretung (ZPV) beratend zur Seite zu stehen.
4.
Der Projektentwicklung und Projektabwicklung durch die IISG wird zugestimmt.
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8.
Die langfristige Sicherung der leistbaren Konditionen und der Nutzung der
Wohnungen als Hauptwohnsitz erfolgt
durch die grundbücherliche Eintragung
entsprechender Vor- und Wiederkaufsrechte.
Ist ein Verkauf der leistbaren Wohnungen durch die IISG an "Begünstigte
Personen" aus irgendeinem Grund
nicht tunlich oder möglich, wird der
"leistbaren Vermietung" dieser Wohnungen - gegebenenfalls durch die
IIG - zugestimmt.
IV 6738/2020
Veranlagung des Sondervermögens der ehemaligen Krankenund Unfallfürsorge der städtischen BeamtInnen, Auflösung
und Sicherung der Gewinne
Beschluss (bei Abwesenheit von
GRin Mag.a Klingler-Newesely und Stimmenthaltung von GRin Mag.a Seidl; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Die gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
29.06.2005 weiter geführte Veranlagung
des Sondervermögens der ehemaligen
Kranken- und Unfallfürsorge der städtischen
BeamtInnen (zwei mündelsichere Anleihenfonds) ist angesichts des Zinsänderungsrisikos und der mangelnden Aussicht auf zukünftige Erträge unverzüglich aufzulösen.
Die liquiden Mittel aus den Fondsverkäufen
sind auf dem Konto Nr. 26088 lautend auf
die Stadtgemeinde Innsbruck - Sondervermögen KUF - bei der Tiroler Sparkasse zwischenzuveranlagen.
Für die Erarbeitung der Festlegungen zur
zukünftigen Mittelverwendung wird die
GR-Sitzung 16.07.2020
IV 8497/2020
Finanzierung Campagne-Areal
Reichenau, Garantieübernahme
für die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG), Grundsatzentscheidung
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und FRITZ, 10 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Als Beitrag zum leistbaren Wohnen in Innsbruck erklärt sich die Landeshauptstadt
Innsbruck grundsätzlich bereit (d. h. ohne,
dass daraus derzeit rechtlich durchsetzbare
Ansprüche, Rechte oder Pflichten erwachsen) gegenüber der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine Garantie für die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG), zur
teilweisen Finanzierung der Baukosten, abzugeben.
Aufbauend auf diesem Grundsatzbeschluss
wird die IIG beauftragt, den Entwurf unterschriftsreif mit der EIB zu verhandeln, von
externer Seite hinsichtlich der städtischen
Rechte und Pflichten prüfen zu lassen und
zur neuerlichen Beschlussfassung wiederum vorzulegen.
10.
IV 8880/2020
Förderung von privaten Wohnund Pflegeheimen: Haus St. Josef
am Inn, Seniorenheim St. Raphael,
Stiftung Nothburgaheim
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2020:
Die Landeshauptstadt Innsbruck unterstützt
- vorbehaltlich der Freigabe der im Nachtragsvoranschlag angemeldeten Finanzmittel - nachstehende private Wohn- und Pflegeheime für ihre angemeldeten Investitionen und Sanierungsprojekte:
€ 600.000,--
1.
Haus St. Josef am Inn
2.
Seniorenheim St. Raphael € 265.750,--