Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-07-16-GR-Kurzprotokoll.pd.pdf
- S.13
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29.
Maglbk/31924/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IN-B49, Innsbruck, Innenstadt,
Bereich Bürgerstraße 13 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN-B1, 2. Entwurf), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
31.
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. PR-B29, Pradl,
Bereich Amraser Straße 29, 31
und 33 und Pradler Straße 78 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. PR-B6), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IN-B49, Innsbruck, Innenstadt,
Bereich Bürgerstraße 13 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN-B1, 2. Entwurf),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
30.
Maglbk/29772/SP-FW-PR/1
Flächenwidmungsplan Nr. PRF22, Pradl, Bereich Amraser
Straße 29, 31 und 33 und Pradler
Straße 78 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F9),
gemäß § 36 sowie § 116
TROG 2016, 2. Entwurf
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von StRin Dengg; gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Der Flächenwidmungsplan Nr. PR-F22,
Pradl, Bereich Amraser Straße 29, 31 und
33 und Pradler Straße 78 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F9), gemäß § 36 sowie § 116 TROG 2016, 2. Entwurf, wird beschlossen.
GR-Sitzung 16.07.2020
Maglbk/30277/SP-BB-PR/1
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von StRin Dengg und StR Federspiel,
2 Stimmen; gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Der Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. PR-B29, Pradl, Bereich
Amraser Straße 29, 31 und 33 und Pradler
Straße 78 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR-B6), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
32.
Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen
32.1
GfGR/209/2020
Errichtung von Litfaßsäulen mit
Feinstaubfilteranlagen, Prüfung
(StRin Dengg)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI, 11 Stimmen):
Dem beiliegenden dringenden Antrag von
StRin Dengg und MitunterzeichnerInnen wird
die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb
der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt wird.