Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.31
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Sicherstellung und Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) in der
Stadt sowie das Verfahren zu deren Realisierung dokumentiert worden
(siehe hierzu auch Punkt 9.1 Grund- und Finanzierungsvertrag).
Projektkostenminderung für Stadt
Innsbruck
Im Hinblick auf die Kosten des Regional- und Straßenbahnprojektes war
einem Erledigungsentwurf der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung vom 26.11.2018 zu entnehmen, dass ein Großteil der
Aufwendungen abgerechnet und die noch offenen Kosten (mit relativ geringen Unsicherheiten behaftet) gut abschätzbar wären. Demnach bezifferte die Projektleitung die sich gegenüber den ursprünglichen Annahmen für die Stadt voraussichtlich ergebende Projektkostenminderung mit
einem Betrag von rd. € 50,00 Mio.
ÖPNV-Vertrag
Modifizierung
Im März des Jahres 2019 ist die Modifizierung des ÖPNV-Vertrages 2008
– 2015 zur Absicherung der Bereitstellung des Öffentlichen Personennahverkehrs als Teil der kommunalen Versorgungsinfrastruktur zur
Kenntnis genommen worden. Diesbezüglich hat der GR am 28.03.2019
den von der MA IV/Finanz, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung –
nach Abstimmung mit allen Beteiligten (IVB, IKB AG, Land und Bund) –
vorgelegten Vertragsentwurf mit der Bezeichnung „ÖPNV-Vertrag Modifizierung“ beschlossen.
Die im gegenständlichen Vertrag für die Jahre 2019 bis 2028 ausgewiesenen finanziellen Abgeltungsbeträge setzen sich aus den zu bestellenden Verkehrsleistungen sowie aus den Investitionen für den Fuhrpark
und die Infrastruktur zusammen. Der sich daraus ergebende Finanzbedarf beläuft sich für den angegebenen Zeitraum auf gesamt rd.
€ 316,51 Mio. Der Anteil der Stadt beträgt dabei rd. € 168,49 Mio. oder
53,23 % des Finanzbedarfes.
Im Zusammenhang mit den für das Jahr 2019 ausgewiesenen Zahlen
stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Summe der für das betreffende
Wirtschaftsjahr ausgewiesenen Abgeltungsbeträge (Mittelherkunft) nicht
jener der für dieses Jahr abgebildeten Finanzbeiträge (Finanzbedarf) entspricht. Daraus lässt sich eine Finanzierungslücke in Höhe von (einmalig)
€ 0,90 Mio. ableiten. In den anderen vertragsgegenständlichen Jahren
stimmt die Höhe der Mittelherkunft mit jener des Finanzbedarfes überein.
Verlängerung
Buslinie „F“
In seiner Sitzung am 19.06.2019 hat GR der Verlängerung der Buslinie
„F“ im 15-Minuten Takt nach Neu-Rum ab 01.07.2019 bis zur Fertigstellung der Regionalbahn zugestimmt und beschlossen, ein Drittel der damit
verbundenen jährlichen Kosten von € 113.701,67 (2019: € 56.850,83) zu
übernehmen. Die Bedeckung hat aus dem Projektvoranschlag zu erfolgen. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Regionalbahn sind in
Bezug auf die Linienführung und Kostentragung jedenfalls entsprechende Verhandlungen (neu) aufzunehmen.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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