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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.47

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kalkulatorische Vorwegnahme möglicher Risikoeintritte (Risikovorsorge)
insgesamt rd. € 36,87 Mio. reserviert worden sind. Davon entfallen rd.
€ 17,82 Mio. auf den Ostast, rd. € 5,24 Mio. auf die Straßenbahnäste
West und Ost sowie rd. € 13,81 Mio. auf den Westast.
Für die Berechnung eines Eventual- oder Notfalles gilt einer ausgewählten Literatur zufolge eine Faustregel entweder in Form eines bestimmten
prozentualen Anteils der Plankosten oder eines Pauschalbetrags aufgrund von Erfahrungswerten des Schätzenden. Dabei wird allgemein ein
Anteil von 10% der Bruttokosten angenommen. Im Fall des Regionalund Straßenbahnprojektes beträgt das arithmetische Mittel der für Eventualfälle vorgesehenen finanziellen Mittel zwischen rd. 26,11 % und rd.
33,05 % der Plankosten und konnte die Deckung des Finanzmehrbedarfes (somit auch für ursprünglich nicht veranschlagte Grundstückerwerbsund Leitungsumlegungskosten sowie beauftragte und angemeldete Zusatzkosten) zu einem großen Teil aus dieser budgetierten Kostengruppe
erfolgen.
Entfall
Straßenbahnäste

Überdies wirkte sich der Entfall der Abschnitte W10S (Peerhofstraße –
Tschiggfreystraße 225m), W11S (Tschiggfreystraße – Volksschule Allerheiligen 625m), der Schleife Layrstraße und Rum sowie die Einsparung
in Bezug auf die Errichtung einer verkürzten Schleife im O-Dorf in Höhe
von insgesamt rd. € 14,97 Mio. positiv auf das Finanzmittelersparnis für
die Stadt aus.

Valorisierungskosten

Außerdem ist die Höhe des zum Stichtag 24.10.2019 ermittelten städtischen Finanzmittelersparnisses auf den Umstand zurückzuführen, dass
das Regional- und Straßenbahnprojekt in einer für den Tiefbau konjunkturell sehr günstigen Zeitspanne abgewickelt worden ist. Trotz der doch
langen Bauzeit konnten für die Bestellerin zum Großteil Anschaffungen
ohne erhebliche Preiserhöhungen getätigt werden, weshalb die von der
Stadt beschlossenen Valorisierungskosten von gesamt € 8,98 Mio. keine
finanzielle Wirkung gezeigt haben.

Pönalzahlung

Zuletzt wirkt sich auch die (rechnerische) Gesamtsumme der (mit dem
Schuldner vereinbarten) Vertragsstrafe im Zusammenhang mit der Beschaffung neuer Fahrbetriebsmittel in Höhe von gesamt rd. € 3,03 Mio.
positiv auf das Finanzmittelersparnis für die Stadt und das Land aus. Von
dieser Vertragsstrafe wird der Stadt ein pönaler Anteil in Höhe von rd.
€ 2,07 Mio. angerechnet.
4.1 Validierung der Plankostenabweichungen

Validierung
Plankostenabweichung

In Bezug auf die Ermittlung der Finanzmittelersparnisse für die Stadt und
das Land stellte das Prüforgan im Zuge ihrer Einschau fest, dass
 für die Abschnitte O8S (€ 2,85 Mio. statt € 2,77 Mio.) und W13
(€ 3,70 Mio. anstatt € 3,09 Mio.) die Auftrags-/Bestellsummen anstelle bereits abgerechneter Kosten berücksichtigt (Erhöhung Finanzmittelersparnis um rd. € 0,69 Mio.),
 in den Gesamtsummen des Teilabschnittes O3a, der Abschnitte O4
und O5 sowie W8S die Auftrags-/Bestellsummen bzw. abgerechneten
Kosten für die Errichtung bzw. Adaptierung der Unterwerke Reichenau (rd. € 0,39 Mio.), O-Dorf (rd. € 0,55 Mio.) und Hötting West
(rd. € 0,43 Mio.), somit insgesamt rd. € 1,37 Mio., nicht erfasst (Reduzierung Finanzmittelersparnis),

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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