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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.69

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5.5 Planungs- und Baukosten
Planung Etappe 1b und umgelegte Gehaltskosten der IVB
Kostengruppe „Planung
und Ausschreibung“

Mit Stand 24.10.2019 verzeichnete die digitale Kostenaufstellung der IVB
für die Abschnitte W5 bis W13 in der Kostengruppe „Planung und Ausschreibung“ Kosten in Höhe von € 1.620.274,90. Hiervon waren
€ 1.602.295,92 abgerechnet.
Abschnitt

Abrechnungsstand
in EUR

W5 – Vögelebichl

161.018,49

W6 – Kranebitter Allee

591.648,42

W7 – Technikerstraße

224.231,55

W8S – Viktor-Franz-Hess-Straße

179.930,82

W9S – Karl-Innerebner-Straße

47.721,23

W10S/W11S – Karl-Innerebner-Straße ab Peerhofstr.

53.610,99

W12S – Peerhofstraße

197.218,10

W13 –Technik West

146.916,32

Summe Planung und Ausschreibung

1.602.295,92

Im Detail handelte es sich vorwiegend um Zahlungen für Grundlagenermittlungen im Vorfeld der Umlegungsarbeiten für den Kanal-, Wasseroder auch Gasleitungsbau und Kosten für diverse Fachplaner-, Vermessungs- und Gutachterleistungen. Planungskosten im Zusammenhang mit
den Leitungsumlegungen, dem Fahrleitungsbau sowie den Verkehrslichtsignalanlagen fanden sich hingegen vorwiegend in den entsprechenden Kostengruppen „Fahrleitungen + Wandanker“, „Fundament Erstellung + Masten“ sowie „Lichtsignalanlagen“.
Den maßgeblichen Anteil an den Planungskosten der Kostengruppe
„Planung und Ausschreibung“ hatten jedoch die Konzeptions- und Funktionsplanung (ab 2011) sowie die Detailplanung des Gleis- und Straßenbaues samt Haltestellen (€ 341.707,42) und die auf die einzelnen Bauabschnitte
umgelegten
Gehaltskosten
der
IVB-Mitarbeiter
(€ 591.796,59).
Gehaltskosten

Hinsichtlich der umgelegten Gehaltskosten konnte die Kontrollabteilung
feststellen, dass diese in einem Fall (Abschnitt W13) zum Teil der Kostengruppe „Straßenbau und Gleisanlagen inkl. Abbruchkosten“ zugerechnet wurden. Nach entsprechender Berücksichtigung betrugen die
umgelegten Gehaltskosten für die Abschnitte W5 bis 13 € 709.899,09.

Detailplanung
W5 – W13

Die Kontrollabteilung unterzog die digitale Kostenaufstellung der IVB hinsichtlich dieser Planungshonorare inkl. sämtlicher Zusatzbeauftragungen
einer vertieften Prüfung. Im Zuge dieser Prüfung konnte die grundsätzliche Übereinstimmung von Rechnungsbeträgen und eingetragenen Zahlungen festgestellt werden, jedoch waren für den Bereich der digitalen
Kostenaufstellung einige Eintragungen im Detail zu hinterfragen.

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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