Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.75
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Gesamter Text dieser Seite:
HG.O
G
Bezeichnung
Angebots-LV Schlussr.-LV
in EUR
in EUR
Differenz
in EUR
01
Straßen- und Gleisbauarbeiten
inkl. Gemeinkosten
Straßen- und Gleisbauarbeiten
1.374.372,14
1.206.542,29 -167.829,85
02.01
Wasser, Gas
140.520,02
20.029,66 -120.490,36
02.02
Strom
16.950,66
02
Leitungsumlegungen
157.470,68
20.029,66 -137.441,02
03.01
Wasserschaden (Versicherung)
123.219,66
0,00 -123.219,66
03
Wasserschaden (Versicherung)
123.219,66
0,00 -123.219,66
1.655.062,48
1.226.571,95 -428.490,53
01.00
Gesamtsumme
1.374.372,14
1.206.542,29 -167.829,85
0,00
-16.950,66
Die Leistungsbeauftragung der IVB umfasste die HG 01 zzgl. anteiliger
Gemeinkosten. Insofern waren in den HG 02 und HG 03 grundsätzlich
keine Leistungsabrechnungen zu erwarten. Dennoch wurden in der
HG 02 rd. 2.400 m² an Unterbauplanum für Fahrbahn und Abstellstreifen
sowie für ungebundene obere Tragschicht abgerechnet. Diesbezüglich
ließ sich feststellen, dass sich die gewählte Leistungsposition mit den
spezifischen Eigenschaften nicht im Umfang der HG 01 fand und insofern
über die in der HG 02 angebotenen Positionspreise abgerechnet wurde.
Die in der HG 03 verrechneten Kosten eines Wasserschadens waren darauf zurückzuführen, dass es im Zuge der Vorbereitung des Leistungsverzeichnisses für den Abschnitt W13 zu einem Wasserschaden im Abschnitt W7 – Technikerstraße kam. Die entsprechenden Leistungen der
Schadensbehebung wurden folglich in das Leistungsverzeichnis W13 in
Form einer eigenständigen Hauptgruppe übernommen. Die zuordenbaren Kosten wurden mit der Versicherung abgerechnet und belasteten
folglich nicht das Projektbudget.
Die Kontrollabteilung nahm eine vertiefende Einsicht bis auf Leistungspositionsebene vor und stellte dabei fest, dass wesentliche Mehrkosten
in der HG 01 „Straßen- und Gleisbauarbeiten“ lediglich in den Leistungsgruppen „Vor-, Abtrags- und Erdarbeiten“ (+ € 16.431,69) und „Regiearbeiten“ (+ € 6.295,22) zu verzeichnen waren. Geringfügige Überschreitungen gab es in den LG „Straßenausrüstung, Rückhaltesysteme“ und
„Landschaftsbau“. In sämtlichen weiteren Leistungsgruppen waren geringe bis zum Teil wesentliche Mindermengen zu verzeichnen.
Zusätzliche, nicht
berücksichtigte
Adaptierungskosten
Nicht vom Umfang der abgerechneten Kosten für Baumeisterarbeiten
umfasst war der Umbau von als „Schrägparker“ angelegten Parkplätzen
zu „Längsparkern“ entlang der Nordseite der Technikerstraße im Abschnitt W13, die vom Beirat und anschließend vom Innsbrucker Stadtsenat und Gemeinderat im Jahr 2019 beschlossen wurden und über das
Projektbudget des Regional- und Straßenbahnprojektes finanziert werden. Die diesbezüglich geschätzten Kosten wurden zum Zeitpunkt Oktober 2019 mit € 88.000,00 veranschlagt.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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