Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.77
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Begleitende
Kostenkontrolle und
-prognose
Im Rahmen der 8. Steuerungsgruppensitzung im August 2010 wurde
über erhebliche Minderkosten im Gleis- und Straßenbau und Mehrkosten
im Bereich der Leitungsumlegungen berichtet. Die Steuerungs-gruppe
kam überein, die Kostenentwicklung der Leitungsumlegungen und ihre
Auswirkungen auf das Gesamtprojekt in Form monatlicher Kostenprognosen zu beobachten.
Überlegungen und
Verhandlungen zur
Kostentragung durch
Leitungsbetreiber
Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wurden u.a. Gespräche mit Leitungsbetreibern bzgl. einer Kostenbeteiligung geführt, welche insbesondere den
„Neubauvorteil“ zum Thema hatten. Die betroffenen Leitungsbetreiber
wie u.a. IKB AG und TIGAS waren jedoch nicht bereit, die durch das Regional- und Straßenbahnprojekt verursachten Kosten der Leitungsverlegungen zu tragen.
Von Seiten der Projektbetreiberin IVB und den Finanzierungspartnern
Stadt und Land wurde argumentiert, dass die Leitungsbetreiber neue Leitungen anstelle der zum Teil in die Jahre gekommenen Infrastruktur erhalten würden (Stichwort „Instandhaltung“). Andererseits wurde darauf
verwiesen, dass wenn der Grundstückseigentümer Umbauten im Straßenraum vornehme, die ggf. hierdurch ausgelösten Umbauten oder Verlegungen von Leitungsführungen vom jeweils betroffenen Leitungsbetreiber eigenständig durchzuführen und zu bezahlen seien. Die rechtliche
Grundlage hierzu würde eine Gestattungsvereinbarung bilden, welche
die Stadt bzw. das Land, die zum überwiegenden Teil Grundeigentümer
der vom Bahnprojekt bzw. von den Leitungsumlegungen betroffenen
Straßen sind, mit den Leitungsbetreibern getroffen hätten.
Dem wurde seitens der Leitungsbetreiber entgegengehalten, dass die
IVB formal nicht als Dienstleister der Stadt und der Gemeinde tätig sei,
sondern die Gleise als Projektbetreiberin selbstständig und somit als
„Dritte“ im Straßenkörper von Stadt und Land verlege und folglich die jeweiligen Grundeigentümer nicht Verursacher der Baumaßnahmen und
somit der Leitungsumlegungen seien. Insofern seien die Kosten für den
Um- und Neubau von Leitungen durch den Verursacher zu übernehmen,
d.h. über das Budget des Regional- und Straßenbahnprojektes zu finanzieren.
Im Februar 2014 betrugen die veranschlagten Kosten aus Leitungsumlegungen rd. € 21,41 Mio. Auf Basis von Erfahrungswerten aus den bereits
abgerechneten Abschnitten hatten sich nunmehr Mehrkosten in Höhe
von rd. € 18 Mio. abgezeichnet.
„Neu-für-Alt“-Regelung
für Kanalbauten
In Form eines gemeinsamen Schreibens von Land und Stadt wurden die
Kooperationspartner IVB und IKB AG im Dezember 2014 informiert, dass
Übereinkunft bezüglich der Anerkennung projektrelevanter Kosten von
Kanalumlegungen, welche den dominierenden Anteil an den Leitungsumlegungskosten einnehmen, innerhalb des Projektbudgets bestehe.
Hinsichtlich einer transparenten und nachvollziehbaren Kostenteilung mit
klaren Abrechnungsmodalitäten wurde u.a. festgehalten, Kanalverlegungskosten grundsätzlich als Projektkosten anzuerkennen. Während
die Umlegungskosten für die Etappen 1a und 2a (Leipzigerplatz – Hauptbahnhof – EKZ „west“/5. Gymnasium) vollständig anerkannt wurden, war
für die weiteren Regionalbahnabschnitte in Richtung Ost und West eine
Kostenteilung zwischen Stadt und Land auf der einen Seite und IKB AG
auf der anderen Seite nach dem Prinzip „Neu-für-Alt“ vereinbart. Der
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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