Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.86
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Unterschiedliche
Finanzierungsschlüssel
Abhängig von der inhaltlichen Zuordnung (allen voran Infrastruktur Regionalbahn/Straßenbahn, Fahrbetriebsmittel Regionalbahn/Straßen-bahn,
Remise) wurden zwischen den Finanzierungsträgern konkrete Abrechnungsschlüssel über das Ausmaß ihrer jeweiligen Finanzierungsbeteiligung festgelegt.
8.3 Zahlungsverkehr zwischen Stadt Innsbruck und IVB 2014 bis 2019
Zahlungsabwicklung
Finanzierungsbeiträge
über Baugirokonten
Bezüglich der Geldmittelanforderungen der IVB an die Stadt (und an das
Land) wurde die von der Gesellschaft seit dem Jahr 2009 praktizierte
Vorgangsweise auch für die prüfungsgegenständlichen Jahre 2014 bis
2019 fortgeführt.
Dies insofern, als von der IVB bei einer Bank zwei Baugirokonten mit den
Unterbezeichnungen „Regionalbahn“ und „Straßenbahn“ eingerichtet
worden sind. Die von der IVB nach dem gegebenen Bau- bzw. Bestellfortschritt veranlassten Geldmittelanforderungen an die Projektfinanzierungsträger Stadt und Land erfolgen auf diese beiden Girokonten.
Der effektive Zahlungslauf im Projekt gestaltet sich in der Weise, als von
der IVB zu begleichende Lieferantenrechnungen (grundsätzlich) zunächst über ein Girokonto der IVB (zumeist eines der Hauptgirokonten
der IVB) bezahlt werden. Im Anschluss erfolgt die Entlastung des (Haupt)Girokontos der IVB durch (Bedeckungs-)Überträge von den zur Projektfinanzierung eingerichteten Baukonten.
Gepflogenes
Abrechnungsprocedere der IVB
Die auf die Finanzierungsträger Stadt und Land entfallenden Finanzierungsanteile werden von der IVB im Wege einer Excel-Datei, welche automationsunterstützt auf der Grundlage des jeweils vorherrschenden
Bau- bzw. Bestellfortschrittes erstellt wird, abgerechnet bzw. eingefordert. Diese Excel-Abrechnung wurde/wird von der IVB grundsätzlich monatlich erstellt bzw. aktualisiert und pro Wirtschaftsjahr geführt.
Entwicklung
Kontostände
Baugirokonten
Die Durchsicht der beiden eingerichteten Baugirokonten mit dem Fokus
auf die jeweilige Entwicklung des Kontostandes bzw. allfällige Sollzinsen
zeigte, dass diese im maßgeblichen Prüfungszeitraum 2014 bis 2019 (bis
auf einen unbedeutenden Ausnahmefall) auf Habenbasis geführt worden
sind.
Weiterverrechnung
Habenzinsen an
Finanzierungsträger
Bei der Verifizierung der von der IVB vorgenommenen Abrechnungen
war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass die in Verbindung mit den
beiden Girokonten erzielten Habenzinsen an die Finanzierungsträger
weitergereicht bzw. diesen rechnerisch gutgeschrieben worden sind.
Dies erfolgte im Ausmaß von 2/3 für die Stadt und 1/3 für das Land.
Aufgrund des Umstandes der rechnerischen Gutschrift der Habenzinsen
der beiden Baugirokonten an die beiden Projektfinanciers bzw. des NichtVerrechnens bzw. Nicht-Anfalles von Sollzinsen war für die Kontrollabteilung davon auszugehen, dass die von der IVB an die Stadt im Zusammenhang mit dem Regional- und Straßenbahnprojekt gerichteten Abrechnungen bzw. Geldmittelanforderungen (grundsätzlich) ordnungsgemäß beglichen wurden.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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