Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.87
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„Angespannte“
Zahlungssituation bei
der Stadt Innsbruck
zum Jahresende 2019
im Zusammenhang
mit Geldmittelanforderungen der IVB
Zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung Ende des Jahres 2019
gestaltete sich die Zahlungssituation der Stadt an die IVB jedoch aus
budgetären Gründen angespannt. Dies insofern, als Geldmittelanforderungen der IVB an die Stadt im Zusammenhang mit dem Regional- und
Straßenbahnprojekt von ihr nicht mehr vollständig beglichen wurden bzw.
eine Bezahlung von der Stadt erst im Jahr 2020 in Aussicht gestellt worden ist. Von der Kontrollabteilung wurde dahingehend ein zum Jahresende 2019 ausständiger Gesamtbetrag von ca. € 4,8 Mio. errechnet.
Die Kontrollabteilung zeigte sich bei der Stadt einerseits verwundert über
die Höhe und die Zeitspanne der zum Jahresende 2019 unbeglichenen
Geldmittelanforderungen der IVB (Stichwort: Nachtragskredit). Andererseits waren für die Kontrollabteilung bis zum Abschluss ihrer Prüfungshandlungen keine dementsprechenden Finanzierungskosten festzustellen, welche allenfalls durch die verspäteten Zahlungen der Stadt bei der
IVB entstehen könnten.
Cash-PoolingTransaktionen
der IVB –
Empfehlung
Bei der Durchsicht der Kontobewegungen der Jahre 2013 bis 2019 hinsichtlich der beiden Baugirokonten wurde für die Kontrollabteilung eine
zum Jahresende 2016 von der Stadt geleistete Zahlung auffällig. Dies
insofern, als von der Stadt am 19.12.2016 ein Betrag von
€ 10.000.000,00 auf das Baugirokonto „Regionalbahn“ zur Auszahlung
freigegeben worden ist. Dieser Auszahlung ging eine Geldmittelanforderung der IVB vom 14.12.2016 voraus, mittels welcher die IVB den angeführten Betrag abgerufen hat. Die näheren Hintergründe des Zustandekommens dieser Zahlung der Stadt an die IVB wurden von der Kontrollabteilung aus ihrer Sicht beschrieben.
In Verbindung mit dieser Zahlung der Stadt stellte die Kontrollabteilung
fest, dass von der IVB im weiteren zeitlichen Verlauf Veranlagungen im
Rahmen von Cash-Pooling-Transaktionen im IKB AG-Konzern vorgenommen worden sind.
Die Kontrollabteilung ging davon aus, dass die IVB für diese vorgenommenen Veranlagungen im Wege der Bereitstellung dieser Gelder für den
IKB AG – Cash-Pool Zinserträge lukrieren konnte. Zu diesen Zinserträgen merkte die Kontrollabteilung an, dass eine Gutschrift an die Stadt bei
den von der IVB erstellten Infrastruktur-Abrechnungen allerdings nicht
feststellbar war.
Nachdem die auf den Baugirokonten erwirtschafteten Zinserträge von
der IVB an die Projektfinanciers weitergereicht werden/wurden, empfahl
die Kontrollabteilung der IVB, diese Vorgehensweise auch im Zusammenhang mit den Zinserträgen aus den aufgezeigten Cash-PoolingTransaktionen in Erwägung zu ziehen.
Dazu berichtete die IVB in ihrer abgegebenen Stellungnahme, dass der
Empfehlung Folge geleistet worden sei. Die Zinserträge aus dem CashPooling wären in der ersten Regionalbahnabrechnung im Jahr 2020 bei
der Stadt Innsbruck berücksichtigt worden.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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