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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.91

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Die Kontrollabteilung stellte bei ihrer Prüfung fest, dass die IVB anlässlich
der Notwendigkeit zur Unterfertigung des Projektdurchführungsvertrages
einen externen Berater mit der Überprüfung der Vertragswerke beauftragt hatte. Unter dem Titel „Begutachtung Verträge Projekt Tram/Regionalbahn“ stellte das Beratungsunternehmen eine Rechnung über den Betrag von netto € 15.000,00 an die IVB.
Bei der Überprüfung dieser Faktura war für die Kontrollabteilung der in
der Rechnung angeführte lange Leistungszeitraum (01.07.2015 –
30.06.2016) auffällig; dies vor allem auch aufgrund des Umstandes, dass
auf der Seite der Stadt Innsbruck die Prüfung der EIB-Verträge (erst) ab
Ende März 2016 stattgefunden hatte.
Eine dahingehende Abklärung bei der IVB brachte das Ergebnis, dass
lediglich ein Betrag von € 8.500,00 die EIB-Thematik betreffe. Der restliche Betrag von € 6.500,00 würde auf diverse (andere) Beratungsleistungen im angeführten Leistungszeitraum entfallen.
Nachdem von der IVB die Gesamtkosten (netto € 15.000,00) im Rahmen
der Regionalbahn-Abrechnung berücksichtigt worden sind, empfahl die
Kontrollabteilung der IVB, eine entsprechende Korrektur in den Regionalbahn-Abrechnungsunterlagen herbeizuführen. Dies insofern, als nach
Meinung der Kontrollabteilung die bisherige Weiterverrechnung (an Stadt
und Land) um den Betrag von netto € 6.500,00 zu kürzen war. Im Anhörungsverfahren bestätigte die IVB, dass der falsch verbuchte Betrag von
€ 6.500,00 in der Regionalbahnabrechnung per 31.12.2019 korrigiert
worden sei.
Aus der Rechnungslegung des Beratungsunternehmens ging die von der
IVB bekannt gegebene Leistungsaufteilung nicht hervor. Dies deshalb,
da der gesamte Rechnungsbetrag von netto € 15.000,00 der Leistung
„Begutachtung Verträge Projekt Tram/Regionalbahn“ zugeschrieben
worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl der IVB in künftig allenfalls ähnlich gelagerten Fällen, auf eine getrennte oder zumindest abgrenzbare Rechnungslegung (in Abhängigkeit verschiedener erbrachter Leistungen) zu
achten. Dazu kündigte die IVB in ihrer abgegebenen Stellungnahme an,
vom betroffenen Lieferanten eine abgrenzbare Abrechnung einzuholen.
8.5 Steuerlicher Querverbund (Vorzugsdividende)
IKB AG-Konzern –
Gruppenbesteuerung

Die IVB ist in das im IKB AG-Konzern praktizierte Gruppenbesteuerungsmodell eingebettet, indem Verluste der IVB mit Gewinnen des Konzerns
ertragsteuerlich ausgeglichen werden. Die Stadt und die TIWAG als Aktionäre der IKB AG erhalten dabei auf der Grundlage separater (Syndikats-)Vereinbarungen – neben einer „laufenden Dividende“ und einer
„Vorzugsdividende Flughafen“ – eine „Vorzugsdividende Regionalbahn“.

Vorzugsdividende(n)
Regionalbahn für die
Jahre 2008 bis 2018

Wie auch bei der ersten Projektprüfung im Jahr 2013 nahm die Kontrollabteilung eine Verifizierung der Berechnungsdetails im Zusammenhang mit den in den Jahren 2013 bis 2018 zur Ausschüttung gelangten
Vorzugsdividenden betreffend das Regional- und Straßenbahnprojekt
vor.

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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