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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.93

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schen Verluste (körperschaft-)steueroptimal nutzen zu können. Die Neugründung von Gesellschaften unter der Beteiligung der TIWAG und damit
die Umsetzung eines Gruppenbesteuerungsmodells im Bereich der TIWAG scheiterte letzten Endes am diesbezüglichen Einverständnis des
Landes (bzw. der TIWAG).
Für die Stadt erschien dadurch die Lukrierung des Steuervorteils, welcher im Rahmen der ursprünglich geplant gewesenen Konstruktion des
steuerlichen Querverbundes TIWAG für sie grundsätzlich erzielbar gewesen wäre, nicht mehr erreichbar. Daraufhin führte die damalige Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck mit dem seinerzeit für die Finanzen des
Landes Tirol zuständigen Landesrat Verhandlungen mit dem Ziel, vom
Land aufgrund der Nichtumsetzung des geplant gewesenen steuerlichen
Querverbundes TIWAG für die Stadt eine Ersatzzahlung zu erreichen.
Letztlich bestätigte der seinerzeitige Finanzreferent des Landes mit
Schreiben vom 10.06.2009 dahingehende (jährliche) Ersatzzahlungen
bis zu einer maximalen Gesamthöhe von € 30,0 Mio.
Wie die Durchsicht der von der IKB AG und der IVB bereitgestellten Berechnungsunterlagen zeigte, konnten alle investitionsbedingt verursachten Abschreibungen des Regional- und Straßenbahnprojektes der Jahre
2013 bis 2018 von der IKB AG (körperschaft-)steuerlich verwertet werden. Eine Ersatzzahlung des Landes infolge einer allfälligen Nicht-Verwertungsmöglichkeit von Abschreibungen aus dem (fiktiven) steuerlichen
Querverbund TIWAG war somit nicht festzustellen bzw. nicht erforderlich.
Zuordnung
Anschaffungskosten
der 20 neuen
Triebwägen zum
so genannten
(ehemaligen bzw.
fiktiven) „steuerlichen
Querverbund
TIWAG“ –
Empfehlung

Dennoch zeigte sich die Kontrollabteilung darüber verwundert, dass die
IVB die Investitionen für die 20 neuen Straßenbahn-Triebwägen in den
für die Ermittlung der Vorzugsdividenden maßgeblichen Abschreibungstabellen dem so genannten „steuerlichen Querverbund IKB“ zuordnet.
Die Kontrollabteilung argumentierte die aus ihrer Sicht korrekte Zuordnung zum so genannten (ehemaligen bzw. fiktiven) „steuerlichen Querverbund TIWAG“ und machte im Falle einer unveränderten Zuordnung
der Investitionen auf mögliche negative finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit den vom Land Tirol zugesagten Ersatzzahlungen aufmerksam.
Die Kontrollabteilung empfahl der IVB in Abstimmung mit der MA IV –
Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, die derzeitige Zuordnung der
Investitionskosten der 20 neuen Triebwägen zum „steuerlichen Querverbund IKB“ in der von ihr erstellten Abschreibungstabelle zu überprüfen.
Wie von der Kontrollabteilung in ihren Detailausführungen begründet,
wären diese Investitionen ihrer Meinung nach dem „steuerlichen Querverbund TIWAG“ zuzuschreiben. Dies auch deshalb, da somit
sichergestellt werden kann, dass für die Stadt im Falle des Falles in Verbindung mit diesen Investitionen eine Ersatzzahlung des Landes (als Entgang einer anteiligen Vorzugsdividende) zu lukrieren wäre.
Im Anhörungsverfahren berichtete die IVB, dass die Zuordnung der
20 neuen Straßenbahn-Triebwägen zum „steuerlichen Querverbund TIWAG“ per 31.12.2019 vollzogen worden wäre und sich somit auch ab
2019 korrekt auswirke.

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Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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