Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.95
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Von der Kontrollabteilung wurde in ihren Ausführungen auf die aus ihrer
Sicht für den Finanzierungsbeitrag des Jahres 2018 gänzlich fehlende
Wertanpassung (€ 110.032,48) bzw. für den Finanzierungsbeitrag des
Jahres 2019 zu geringe Valorisierung (€ 133.579,20) aufmerksam gemacht.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV als zuständiger Dienststelle, den von der Kontrollabteilung aufgezeigten (Valorisierungs-)Sachverhalt zu überprüfen. Gegebenenfalls wäre mit dem Land in Kontakt zu treten und sollten die ausständigen Valorisierungsbeträge von der Stadt beim Land nachgefordert werden.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme wurde von der MA IV darauf
hingewiesen, dass der aufgezeigte Sachverhalt bereits thematisiert und
auch dem Land mitgeteilt worden sei. Das Land habe dazu zunächst eine
abweichende Ansicht vertreten. Auf telefonische Nachfrage sei allerdings
erklärt worden, dass die Valorisierung beim Land nicht budgetiert worden
sei und daher nicht (gänzlich) ausbezahlt werden könnte. Die aufgeworfene Fragestellung sollte nun in Verbindung mit der Evaluierung der
Schüler- und Lehrlingsfreifahrt behandelt werden.
Für die Kontrollabteilung ist die Abklärung der von ihr aufgezeigten Valorisierungsthematik auch deshalb von großer Bedeutung, weil sich die von
ihr beanstandete Valorisierungsdifferenz in Anbetracht der hohen absoluten Beträge im gesamten 10-jährigen Zeitraum der Vertragslaufzeit zu
Lasten der Stadt bzw. in weiterer Folge der IVB auswirken würde. Unter
einer von der Kontrollabteilung abschätzungsweise (vorsichtig) angenommenen künftigen jährlichen Valorisierung von 1,00 % p.a. würde der
Differenzbetrag zu Lasten der Stadt bei insgesamt – also für alle 10 Jahre
der Vertragslaufzeit – ca. € 1,2 Mio. liegen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV in diesem Zusammenhang weiterführend, künftige Valorisierungen des Landes im Auge zu behalten und alljährlich zu überprüfen. Die MA IV sagte im Anhörungsverfahren zu, für eine künftige Prüfung
der Valorisierung geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen.
9.2 Betriebskostenzuschüsse Land und Stadt
für das Regional- und Straßenbahnprojekt
Finanzierungsbeiträge
des Landes sind für die
Stadt Innsbruck
(buchhalterische)
Durchläuferpositionen
Entsprechend den zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung in
Geltung stehenden Regelungen des ÖPNV-Vertrages verpflichtet sich
die Stadt, die ihr jeweils vom Land gemäß dem GuF-Vertrag zufließenden Finanzierungsbeiträge der IVB über die IKB AG zur Verfügung zu
stellen. Für die Stadt stellen diese Beiträge des Landes somit aus buchhalterischer Sicht Durchläuferpositionen dar, die insgesamt allerdings der
Finanzierung der von der IVB erbrachten ÖPNV-Dienstleistung in der LH
Innsbruck dienen.
(Jährliche) Betriebskostenzuschüsse Stadt
und Land für Regionalbahnprojekt
Für das Jahr 2019 sah der ÖPNV-Vertrag (Modifizierung) unter dem Titel
„BK Tram-Regionalbahnprojekt Anteil Stadt Ibk.“ einen Betrag von
€ 1.176.291,97 für die Stadt in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der
IVB als (Betriebskosten-)Zuschuss vor.
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Zl. KA-13371/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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