Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.96

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Auf Basis der Regelungen des GuF-Vertrages (abgeschlossen zwischen
Stadt und Land) war ein (Betriebskosten-)Zuschuss des Landes in Höhe
von € 1.057.818,00 (Achtung Wertstand 01.02.2017) berechenbar.
Verifizierung der
Betriebskostenzuschüsse durch die
Kontrollabteilung –
Empfehlung

Von der Kontrollabteilung wurden diese im ÖPNV-Vertrag (Modifizierung)
bzw. im GuF-Vertrag dokumentierten Betriebskostenzuschüsse für das
Regional- und Straßenbahnprojekt verifiziert. Dazu legte die IVB gegenüber dem Vertreter der Kontrollabteilung die von ihr erstellten (Betriebskosten-)Kalkulationen bzw. dahingehende umfangreiche weitere Berechnungsdetails offen. Die von der IVB in Verbindung mit der Kalkulation der
Betriebskosten gegenüber der Kontrollabteilung vorgelegten Detailberechnungen waren für sie nachvollziehbar.
Einzig der Umstand, dass der (Betriebskosten-)Zuschuss des Landes in
Höhe von € 1.057.818,00 gemäß dem GuF-Vertrag einen Wertstand per
01.02.2017 darstellt, war aus Sicht der Kontrollabteilung wie folgt anmerkungsbedürftig:
Bei Durchführung der im GuF-Vertrag festgelegten Valorisierung ergäbe
sich nach Einschätzung der Kontrollabteilung ein für das Jahr 2019 maßgeblicher Betrag von € 1.093.044,06. Für die Ermittlung des Betriebskostenanteiles der Stadt ab dem Jahr 2019 wurde von der IVB (Betriebswirtschaft) allerdings lediglich der unvalorisierte BK-Anteil des Landes
(€ 1.057.818,00) in Abzug gebracht. Die sich bezüglich dem BK-Anteil
des Landes ergebende Valorisierungsdifferenz liegt den Berechnungen
der Kontrollabteilung zufolge für das Jahr 2019 bei einem Betrag von
€ 35.226,06.
Diesbezüglich wurde von der Kontrollabteilung auf die rechnerische Auswirkung dieser von ihr beschriebenen Differenz bezüglich den BK-Anteil
der Stadt hingewiesen. Für den Fall, dass die von der Kontrollabteilung
angeregte Abstimmung mit dem Land hinsichtlich der Valorisierungsproblematik des jährlichen Finanzierungsbeitrages positiv verläuft, wäre
nach Einschätzung der Kontrollabteilung folgerichtig auch der im ÖPNVVertrag festgeschriebene BK-Anteil der Stadt (€ 1.176.291,97) entsprechend zu reduzieren.
Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft daher, in Zusammenarbeit mit der IVB die von ihr aufgezeigte
Valorisierungsdifferenz (€ 35.226,06) zu überprüfen und gegebenenfalls
eine Reduzierung des städtischen BK-Anteiles umzusetzen. Dies natürlich – und davon ging die Kontrollabteilung aus – in Abhängigkeit der positiven Abstimmung mit dem Land hinsichtlich der generellen beschriebenen Valorisierungsthematik.
Von der MA IV wurde zugesagt, die angeregte Überprüfung des städtischen BK-Anteils in Abstimmung mit IVB und Land Tirol vorzunehmen.
Die IVB sagte dabei ihre Unterstützung zu.
9.3 Betriebskostenzuschüsse Land und Stadt für (neue) Remise

Anteilige
Remisekosten –
Zuschüsse Land
und Stadt

Der GuF-Vertrag sieht für das Land in Pkt. VII Abs. 4 einen weiteren (Betriebskosten-)Zuschuss in Höhe von € 505.613,00 (ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Fahrzeuge – voraussichtlich Mitte 2018) als anteilige
Remisekosten für die Straßenbahnfahrzeuge der IVB vor.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-13371/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

77