Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.99
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Zl. KA-14491/2019
(zu Punkt 17.)
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG DES
AMTES FÜR GESUNDHEIT, MARKT- UND VETERINÄRWESEN
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 24.09.2020 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 10.08.2020, Zl. KA-14491/2019,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in
der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a Innsbrucker Stadtrecht
1975 (kurz IStR genannt) u.a. beauftragt, die Gebarung der Stadt und
ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach § 74a Abs. 2
kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In Wahrnehmung dieses gesetzlichen
Auftrages und in Anlehnung an § 74c IStR hat die Kontrollabteilung eine
stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der Gebarung des Amtes für
Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen, welches der Magistratsabteilung V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport zugeordnet ist, vorgenommen.
Die Einschau konzentrierte sich im Sinne des § 74a Abs. 1 IStR ausschließlich auf die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften,
auf die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der
Gebarung.
Prüfungsschwerpunkte
Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung sind von
der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf die
Beschreibung der amtseigenen Aufgaben, Produkte und Leistungen,
Abbildung der gesamten Organisationseinheit in der Jahresrechnung,
Darstellung der voranschlagsunwirksamen Gebarung,
Veranschaulichung der Handverlags- bzw. Nebenkassen sowie
Prüfung der Personalgestion
gelegt worden.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass die Einschau in das betreffende Amt für Gesundheit,
Markt- und Veterinärwesen vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie erfolgte. Die im nachfolgenden Bericht festgestellten Beanstandungen
und die daraus abgeleiteten Maßnahmen und Empfehlungen nehmen
ausschließlich Bezug auf die bis dahin geltende Organisations- und
Personalstruktur in der geprüften Fachdienststelle.
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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