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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.106

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in der Risikokategorie 3 – Gefahr für Leben und Gesundheit von Mitarbeiter und Bürger / Parteien und zwei in der Kategorie 2 – Finanzielle
Risiken, Haftungen.
3 Finanzgebarung (Jahresrechnung)
Unternehmerische und
hoheitliche Tätigkeiten

Die Einnahmen und Ausgaben des Amtes für Gesundheit-, Markt- u.
Veterinärwesen der MA V wurden in der städtischen Jahresrechnung
auf den nachfolgenden Unterabschnitten (UA)
130010 Marktwesen,
500010 Gesundheitswesen,
519000 Sonstige Einrichtung und Maßnahmen,
581010 Veterinärwesen,
828000 Sonstige Märkte,
920000 Ausschließliche Gemeindeabgaben und
947000 Sonstige Zuschüsse der Länder
haushaltsrechtlich abgewickelt.
Wie aus den vom Amt für Rechnungswesen zur Verfügung gestellten
Unterlagen hervorging, sind alle Unterabschnitte – mit Ausnahme der
beiden Bereiche Veterinärwesen (UA 581010) und Sonstige Märkte
(UA 828000) – dem Hoheitsbereich der Stadtgemeinde Innsbruck zugeordnet und es werden ihnen sohin hoheitliche Tätigkeiten unterstellt.
Für die in diesem Rahmen anfallenden Gebarungsfälle kann somit
grundsätzlich kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.
Der in der Anordnungsberechtigung des Amtes für Gesundheit, Marktund Veterinärwesen liegende Unterabschnitt 828000 Sonstige Märkte
wird zur Gänze dem Unternehmensbereich der Stadtgemeinde Innsbruck zugewiesen und berechtigt sohin zum vollen Vorsteuerabzug.

Wasenmeisterei –
Vorsteuerabzug
Empfehlungen

Die städtische Wasenmeisterei ist ein wesentlicher Teil des Referates
Veterinärwesen und u.a. für folgende Arbeiten – Verwahrung und Betreuung von beschlagnahmten, abgenommenen oder eingefangenen
[freilaufenden, streunenden und entwichenen] Tieren sowie für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte – zuständig. Zu den veterinärbehördlichen Aufgaben (hoheitliche Tätigkeiten) zählen primär der Tierschutz, Tierseuchen und die amtliche Überwachung von Lebensmitteln
tierischer Herkunft.
Die städtische Wasenmeisterei und die Veterinärbehörde verwenden
für ihre finanzielle Gebarung (Haushaltsführung) den gemeinsam eingerichteten Unterabschnitt 581010 Veterinärwesen.
Für die Kontrollabteilung war aus den zur Verfügung gestellten
(Buchungs-)Unterlagen klar erkenntlich, dass der betreffende Teilabschnitt Veterinärwesen sowohl im Hoheitsbereich als auch im Unternehmensbereich bzw. teilweise im gemischten (unternehmerisch und
hoheitlich) Unternehmensbereich geführt wird.
In diesem Kontext wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass entsprechend den Umsatzsteuerrichtlinien die Müllbeseitigung und Abfuhr von
Abfällen, wobei zum Müll auch Tierkörper zählen, dem umfassenden
Unternehmensbereich zuzurechnen ist und sohin ein voller Vorsteuerabzug zusteht.

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Zl. KA-14491/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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