Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.109
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aus den übermittelten Unterlagen hervorgeht, hat die Fachdienststelle
in den beiden Prüfjahren vor allem Aufwendungen für die zahnmedizinische Prävention in den städtischen Kindergärten und Volksschulen
über die besagte Postenklasse Handelswaren getätigt.
Die restlichen im Vergleichszeitraum verausgabten Geldmittel betrugen
€ 94.456,87 bzw. 13,61 % der in der Anordnungsberechtigung des Amtes für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen stehenden Finanzmittel.
Damit beglich die Fachdienststelle u.a. Ausgaben für Mittel zur ärztlichen Betreuung und Gesundheitsvorsorge (bspw. Impfstoffe, medizinisches Einwegmaterial), für Druckkosten oder für (Finanzierungs-)Leasingraten für zwei Dienstfahrzeuge im Referat Gesundheitswesen
bzw.in der städtischen Wasenmeisterei sowie für Treibstoff.
3.1.1 Postengruppe 403 Handelswaren
Zahnkariesprophylaxeprogramm
Empfehlung
Die Stadtgemeinde Innsbruck hat gemäß einem Beschluss des Stadtsenats in der Sitzung vom 12.11.2008 mit dem Land Tirol auf unbestimmte Zeit eine schriftliche Vereinbarung, mit der die Abwicklung eines Zahnkariesprophylaxeprogramms geregelt wird, abgeschlossen.
Die Betreuung der diesbezüglichen zahnmedizinischen Prävention in
den städtischen Kindergärten und Volksschulen wird von einem hierfür
befähigten Verein durchgeführt.
Im Prüfungszeitraum hat das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen über die Haushaltsstelle 1/519000-403200 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Handelswaren für dieses Zahnkariesprophylaxeprogramm an den städtischen Kindergärten und Volksschulen einen
Gesamtbetrag in Höhe von € 101.218,95 aufgewendet.
Im Rechnungsjahr 2018 betrug der städtische Kostenbeitrag
€ 56.575,65 für das abgelaufene Schuljahr 2017/2018 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um € 11.932,35 (bzw. + 26,73 %) erhöht. Demzufolge hatte das betreffende Amt einen vom durchführenden Verein
angemeldeten Kostenbeitrag für das in Rede stehende Schuljahr
2016/2017 im Ausmaß von € 44.643,30 an das Amt der Tiroler Landesregierung (Landessanitätsdirektion) bezahlt.
Im Hinblick auf die in Rede stehende Postengruppe 403 Handelswaren
verweist die Kontrollabteilung auf die diesbezüglichen Erläuterungen zu
den Posten und die darauf abgestimmten Stichwortverzeichnisse des
Kontierungsleitfadens für Gemeinden und Gemeindeverbände i.d.g.F.
Auf dieser Postengruppen sind Ausgaben für den Erwerb von Handelswaren zu verrechnen, einschließlich solcher, die aufgrund von Leistungsaufträgen an Dritte hergestellt werden. Handelswaren sind Wirtschaftsgüter, die nicht überwiegend dem eigenen Gebrauch oder Verbrauch dienen, sondern ohne eigene Be- oder Verarbeitung entgeltlich
oder unentgeltlich wieder abgegeben werden.
Die Kontrollabteilung empfahl, in Abstimmung mit dem Amt für Rechnungswesen als zuständige Stelle für den zentralen Rechnungseingang und die Haushaltsüberwachung die derzeitige Verbuchungssystematik entsprechend den geltenden Bestimmungen des Kontierungsleitfadens für Gemeinden und Gemeindeverbände in Verbindung mit
der Voranschlags- und Rechnungsabschlusssverordnung zu prüfen.
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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