Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.117
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Werkverträge
Schulärzte
Empfehlung
Die Stadtgemeinde Innsbruck ist entsprechend den schulorganisatorischen Bestimmungen gesetzliche Schulerhalterin der öffentlichen allgemeinen Pflichtschulen und für die Beistellung der Schulärzte sowie
grundsätzlich auch für die Übernahme der diesbezüglichen Kosten zuständig.
Das Amt für Gesundheit, Markt- u. Veterinärwesen hat mit den einzelnen Schulärzten schriftliche Vereinbarungen („auf Werkvertragsbasis“)
abgeschlossen. In diesen wurden die Aufgaben des schulärztlichen
Dienstes sowie die Anzahl der zu betreuenden Pflichtschulen vom
Schularzt festgeschrieben. Auf Nachfrage der Kontrollabteilung wurden
die in Rede stehenden Werkverträge vom Amt für Gesundheit, Marktund Veterinärwesen übermittelt.
Im Zuge einer stichprobenartigen Einsichtnahme in die betreffenden
Werkverträge moniert die Kontrollabteilung, dass bei einigen Verträgen,
die bereits in den 90er-Jahren unterfertigt worden waren, im Nachhinein
die zu betreuenden Schulen teilweise ergänzt bzw. gestrichen wurden.
Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung in diesem Kontext fest,
dass in einem Einzelfall ein Schularzt neben der im Werkvertrag definierten Schule auch noch eine weitere Pflichtschule – ohne schriftliche
Vereinbarung – im Rahmen des schulärztlichen Dienstes umsorgte.
Im Sinne der Aktualität und Transparenz empfiehlt die Kontrollabteilung
künftig, die diesbezüglichen Werkverträge (schriftliche Vereinbarungen) mit den (praktischen) Ärzten hinsichtlich des Umfanges der schulärztlichen Betreuung an den städtischen Pflichtschulen in regelmäßigen Abständen (zumindest einmal pro Schuljahr) zu evaluieren und allenfalls neu zu verschriftlichen.
Das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung hinsichtlich
der Evaluierung der abgeschlossenen Werkverträge mit den praktischen Ärzten zu entsprechen und gegebenenfalls Vertragsanpassungen durchzuführen.
Aufwand für
schulärztliche
Tätigkeiten
Empfehlung
Das Amt für Gesundheit, Markt- u. Veterinärwesen zahlte den beigestellten Schulärzten analog den Bestimmungen des Tiroler Schulorganisationsgesetzes ein Stundenhonorar. Dieser Vergütungssatz betrug
in den prüfungsrelevanten Jahren € 63,97 (2018) und € 65,65 (2019).
Das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen hat im Rechnungsjahr 2018 für die schulärztliche Betreuung – insbesondere für die
jährlichen ärztlichen Untersuchungen zur Überprüfung des Gesundheitszustandes der einzelnen Schüler – einen Gesamtbetrag von
€ 49.990,19 verausgabt. Im Vergleichszeitraum 2017 bezahlte die städtische Fachdienststelle für die ärztliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Schulbesuches einen Kostenbeitrag im
Ausmaß von € 43.619,49 an die Schulärzte. Der Aufwand für die schulärztliche Tätigkeit hat sich sohin um mehr als € 6.370,70 bzw. um rd.
14,6 % im Beobachtungszeitraum erhöht.
Im Zuge der vertieften Einschau in die diesbezüglichen Auszahlungsbelege (Honorarnoten der Schulärzte) stellte die Kontrollabteilung fest,
dass das zuständige Referat Gesundheitswesen die in Frage kommenden Leistungsabrechnungen über verschiedene Sachkonten bzw. über
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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