Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.122
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Wesentlich erschien der Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang
zu erwähnen, dass das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen
zahlreiche Ausgaben (beispielsweise für Friedhofsgebühren, Todesfallund Bestattungskosten, Gerichtskommissärsgebühren, udgl.) über die
Haushaltsstelle 1/500010-728000 Gesundheitswesen, Sonstige Leistungen bezahlte. Im Prüfzeitraum überstiegen teilweise diese Ausgaben die aus den Nachlässen erhaltenen Einnahmen.
Eine Einschau in das Rechnungsjahr 2019 zeigte, dass das Amt für
Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen auf der betreffenden Einnahmehaushaltsstelle, 2/500010+828000 Rückersätze von Ausgaben, nur
mehr Geldmittel aus einer einzigen Verlassenschaft vereinnahmte.
Kostenbeitrag für
sonstige Verwaltungsleistungen
Im Bereich Gesundheitswesen hat die städtische Dienststelle auf der
Haushaltsstelle 2/500010+817000 Gesundheitswesen, Kostenbeitrag
für sonstige Verwaltungsleistungen einen Gesamtbetrag in Höhe von
€ 10.996,21 im zweijährigen Vergleichszeitraum erfasst.
Wie aus den Prüfunterlagen hervorgeht, hat der seinerzeitige Vorstand
des Amtes für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen im Jahr 2010 die
damalige Bürgermeisterin ersucht, den Stadtsenat über die Einhebung
einer Gemeindeverwaltungsabgabe in Höhe von € 5,00 zu informieren.
Entsprechend dem Gemeindesanitätsgesetz hat das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen, insbesondere das Stadtphysikat der
Landeshauptstadt Innsbruck als Totenbeschauer, eine Bestätigung
über die Freigabe einer Leiche zur Beerdigung zu erstellen.
Der Betreiber einer Feuerbestattungsanlage (Krematorien) darf erst
nach Erhalt dieser vom Totenbeschauer ausgestellten Bestätigung eine
Einäscherung vornehmen.
Als Abgeltung dieses administrativen Mehraufwandes wird ein Tarif von
€ 5,00 eingehoben, zumal im Vergleich zu einer Erdbestattung der
städtische Totenbeschauer bei einer Feuerbestattung die Freigabe zu
beurteilen sowie mittels eines Formblattes zu dokumentieren und an
das Bestattungsunternehmen zu übermitteln hat.
3.2.2 UA 581010 Veterinärwesen
Gebühren nach der
Wasenmeistereigebührenordnung
Empfehlungen
Auf dem Teilabschnitt 581010 Veterinärwesen wurden im Beobachtungszeitraum insgesamt Einnahmen im Gesamtausmaß von
€ 68.858,16 vom Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen gutgeschrieben. In den prüfungsrelevanten Rechnungsjahren sind auf
dem Sachkonto 815000 Gebühren für sonstige Leistungen von
€ 5.490,53 sowie auf dem Postenansatz 852000 Benützungsgebühren
in Höhe von insgesamt € 56.887,63 kontiert worden. Des Weiteren
wurde auf dem Sachkonto 040000 Fahrzeuge ein saldierter Versteigerungserlös von € 6.480,00 vereinnahmt.
Für die Leistungen der städtischen Wasenmeisterei werden vom Referat Veterinärwesen die diesbezüglichen Gebühren (Tarife) auf Grundlage des jährlich vom Gemeinderat beschlossenen Beiblattes zur
Wasenmeistereigebührenordnung den betreffenden Parteien vorgeschrieben und auf den beiden obgenannten Haushaltsstellen
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Zl. KA-14491/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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