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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-10-08-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.127

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einer zweiten Teilimpfung sechs Monate später kostenfrei abgeschlossen werden.
Bei Impfbeginn nach dem 15. Geburtstag hat der Jugendliche, der nicht
mehr von der Impfaktion Tirol umfasst wird, die HPV-Impfung selbst zu
bezahlen. Der Impfstoff (Gardasil®) muss sohin zu Marktpreisen bezogen und bei niedergelassenen Ärzten geimpft werden.
Darüber hinaus besteht eine Sonderregelung für jene Schüler, die nach
dem 01.02.1999 geboren sind. Diese können bei Versäumen der HPVImpfung im Rahmen der Schulimpfung die besagte Impfung bis zum 18.
Geburtstag gegen Entrichtung eines Selbstkostenanteiles im Amt für
Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen in Anspruch nehmen.
Im Beobachtungszeitraum 2016 bis 2018 haben die städtischen Amtsärzte insgesamt 3959 Impfungen gegen das Humane-Papilloma Virus
durchgeführt, wobei 1030 Impfungen in den Räumlichkeiten des Amtes
für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen in der Fallmerayerstraße 1
und 2929 Impfungen als kostenlose Schulimpfung im Rahmen der Impfaktion Tirol in den einzelnen städtischen Pflichtschulen erfolgten.
Für diese obgenannten Fälle hat die Fachdienststelle einerseits zur
Vereinnahmung der vergünstigten Selbstkostenpreise und zum anderen zur anschließenden Weiterleitung der Selbstbehalte an das Amt der
Tiroler Landesregierung in der voranschlagsunwirksamen Gebarung
hierfür ein eigenes Sachkonto 289400 – HPV-Impfungen – Verrechnung ATL eingerichtet.
Nach Auskunft der Fachdienststelle hat der betreffende HPV-Impfende
vor der Immunisierung mit dem notwendigen Impfstoff durch die zuständigen städtischen Amtsärzte vorab den geringfügigen Selbstkostenanteil in der städtischen Stadtkasse bar oder mittels Bankomatkarte zu
bezahlen. Erst nach Erhalt der Einzahlungsbestätigung wird dann die
Impfung durchgeführt.
Zur Verifizierung dieser vereinnahmten Selbstkosten im Zusammenhang mit den HPV-Impfungen und deren Abführung an die Landessanitätsdirektion des Amtes der Tiroler Landesregierung, von welcher der
Impfstoff bezogen wird, hat die Kontrollabteilung vom betreffenden Amt
monatliche Impflisten (aufgelistet nach Impfdatum, Art der Impfung,
Chargennummer, Honorar, usw.) angefordert. Überdies nahm die Kontrollabteilung Einsicht in das maßgebliche Sachkonto 289400 HPV-Impfungen – Verrechnung ATL bzw. in die einzelnen Einnahme- und Ausgabenbuchungen sowie in die Belege des Finanzjahres 2018.
Im Rahmen dieser eingehenden Prüfung waren gemäß Stichproben einige Unregelmäßigkeiten von der Kontrollabteilung festzustellen, die im
Nachfolgenden zusammengefasst dargestellt sind.
Das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen hat mehrmals den
zu verrechnenden Selbstkostenpreis irrtümlicherweise im Ordentlichen
Haushalt anstatt in der durchlaufenden Gebarung vereinnahmt. So
wurde auf der Haushaltsstelle 2/519000+829000 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Sonstige Einnahmen von einzelnen Jugendlichen im Alter von 15 bzw. 16 Jahren deren Selbstkostenanteil von je
€ 52,00 gutgeschrieben.
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Zl. KA-14491/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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